Niederkassel Gericht genehmigt Sechsfamilienhaus

Niederkassel · Streit um Neubau Am Deich geht mit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zuende.

Das geplante Sechsfamilienhaus Am Deich 2 zwischen Habsburgerstraße und Feldmühlenwiese kann nun doch nach vielem Hin und Her gebaut werden. Das teilte die Verwaltung den linksrheinischen Bezirksvertretern schriftlich mit. Sie nahmen die Nachricht kommentarlos zur Kenntnis. Es blieb ihnen dann auch nichts anderes übrig, denn der Bauherr hatte am 27. September 2016 vom Oberverwaltungsgericht grünes Licht bekommen, das von ihm geplante Mehrfamilienhaus hinter der Niederkasseler Grundschule, direkt an den "Trampelpfad" des Grünzugs, zu setzen.

Hintergrund: 2006 hatten die Stadtteilpolitiker die Nutzungsänderung (Verzicht auf die Schulerweiterungsfläche) akzeptiert. Das Bauaufsichtsamt und die Stadtteilpolitik hatten daraufhin (2007) den Bauantrag für ein großzügiges Einfamilienhaus genehmigt. Doch der Bauherr machte davon keinen Gebrauch. Statt dessen bekamen die Bezirksvertreter 2013 eine Bauvoranfrage für ein Sechsfamilienhaus mit Tiefgarage zur Abstimmung vorgelegt, das nun anstelle des Einfamilienhauses gebaut werden sollte. Wegen der wuchtigen Ausmaße des Neubaus wurde sie abgelehnt. Zudem wurde befürchtet dass wegen der wachsenden Schülerzahlen das Grundstück doch noch als Schulerweiterungsfläche benötigt werden könnte. Doch da waren die Würfel schon gefallen, weil das Grundstück bereits aus der Schulnutzung ausgeklammert worden war.

Die Anwohner, die gegen das Mehrfamilienhaus vehement protestiert hatten, nahmen das nicht so einfach hin und holten sich Rat bei einem Sachverständigen. Der stellte fest, dass die Baugenehmigung von 2007 für das Einfamilienhaus nicht auf den Neubau des Sechsfamilienhauses übertragen werden könne. Denn nun werde ein komplett anderes Gebäude errichtet.

Es sei dreimal so so groß wie das Einfamilienhaus, wurde argumentiert. Unterstützt von den Anwohnern lehnten die Bezirksvertreter dann auch die leicht modifizierte Bauvoranfrage für das Sechsfamilienhaus ab.

Der Bauherr war damit nicht einverstanden und klagte vor Gericht. Zunächst ergebnislos, legte dann aber Berufung bei der nächsten Instanz ein und bekam vom Oberverwaltungsgericht schließlich die Genehmigung für sein Vorhaben. Bei den Anwohnern war die Enttäuschung groß.

(RP)
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