Oberkassel Neue Wohnhäuser nach Abriss

Oberkassel · Die linksrheinischen Bezirksvertreter genehmigten zwei Anfragen für Neubauten an der Belsenstraße und Heerdter Landstraße. Dem Abriss des Hauses Alt-Niederkassel 62 steht ebenfalls nichts im Wege. Ein Neubau ist geplant.

Auf dem ehemaligen Grundstück einer Tankstelle und eines Autohauses an der Belsenstraße 24 soll ein Wohn- und Geschäftshaus entstehen. Weil es für das Grundstück nur einen einfachen B-Plan gibt, wird es nach Paragraf 34 (muss sich in die Umgebung einfügen) gebaut. Die linksrheinischen Bezirksvertreter hatten über die Bauvoranfrage zu beraten, weil das Grundstück in einem Gebiet liegt, für das eine Erhaltenssatzung gilt. Sie stimmten der Anfrage geschlossen zu.

Geplant ist die Errichtung eines viergeschossigen Wohn- und Geschäftshauses mit Tiefgarage. Im Erdgeschoss des Gebäudes sollen Läden und in den Obergeschossen sieben Wohnungen entstehen. Es soll als Eckhaus zwischen den dreigeschossigen Häusern an der Siegfriedstraße und den viergeschossigen Häusern an der Belsenstraße vermitteln. Das gelingt, indem die Fassaden der Gebäude an der Ecke aufeinandertreffen und so diese Ecke betont wird. Somit überschreitet der Neubau die Baufluchtlinie um etwa fünf Meter. Dagegen hatten weder die Verwaltung noch die Stadtteilpolitiker etwas einzuwenden. Zumal zuvor geklärt worden war, dass der vorhandene Fußgänger- und Fahrradweg erhalten bleibt. Angeregt wurde, den Boden auf Altlasten zu prüfen, weil es ja dort einmal eine Tankstelle gab.

Einfamilienhäuser und Garagen

Die durch die Baumsatzung geschützte Kastanie, die sich auf dem Grundstück befindet, muss gefällt werden, weil die Tiefgarage ihren Wurzeln zu nahe kommen würde. Laut Verwaltung hat das Gartenamt eine Fällgenehmigung in Aussicht gestellt und wird Ersatzpflanzungen mit dem Bauherrn abstimmen. Ebenfalls positiv verabschiedeten die Bezirksvertreter die Anfrage, zwei Einfamilienhäuser und drei Pkw-Garagen auf dem Grundstück Heerdter Landstraße 97 a und b zu errichten. Geplant ist, im hinteren Bereich des Grundstücks zwei zweigeschossige Einfamilienhäuser zu errichten.

Gegen die leichten Abweichungen vom gültigen Baurecht bezüglich der Grundfläche hatte niemand etwas einzuwenden, weil es bereits andere Einfamilienhäuser im rückwärtigen Bereich gebe, die von der Heesenstraße aus erschlossen seien.

Erstmals einig waren sich alle Fraktionen der Bezirksvertretung über den Abbruch eines alten Wohnhauses. Es befindet sich auf dem Grundstück Alt-Niederkassel 62. Das Einfamilienhaus soll abgerissen und später durch ein neues ersetzt werden. Der Verwaltung zufolge liege ein Bauantrag für den Nachfolgebau bereits vor. Trotz Erhaltenssatzung kamen alle zu dem Schluss, dass es sich nicht um ein erhaltenswertes Haus handele und das Ortsbild in Niederkassel weder präge, noch von geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung sei.

(RP)
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