Zukunft Schloss Kalkum Bürger kämpfen für die Freifläche bei Schloss Kalkum

Kalkum · Mit einer Unterschriftenaktion wollen Anwohner die Bebauung des angrenzenden Ackers mit Wohnhäusern verhindern.

 Die hellgrüne Ackerfläche (vorne links) soll bebaut werden.

Die hellgrüne Ackerfläche (vorne links) soll bebaut werden.

Foto: Hans Blossey

Das Land NRW hat mit Investor Peter Thunnissen einen Käufer für Schloss Kalkum gefunden. Der Kaufvertrag tritt allerdings nur mit Zustimmung des Haushalts- und Finanzausschusses (HFA) des Landtags in Kraft, der dazu am Donnerstag, 9. Mai,  tagt. Derweil regt sich massiver Widerstand im Dorf gegen die Pläne von Thunnissen, auf einem dem Schloss vorgelagerten Feld zwischen Schlosspark und Kaiserswerth Wohnhäuser zu errichten. Diese benötigt der Investor nach eigenen Angaben, um die hohen Sanierungskosten für das Schloss Kalkum auszugleichen. Die Bürger haben deshalb 7000 Flugblätter erstellt und im Internet unter www.schlossparkkalkum.de eine Online-Petition ins Leben gerufen, um für den Erhalt der Freifläche zu kämpfen.

Der Petition haben sich bereits mehr als 750 Menschen mit ihrer Unterschrift angeschlossen. Gefordert wird, die geschützten Grünflächen nicht zu vernichten, um den ländlichen Charakter von Kalkum und dem Schloss nicht zu zerstören. Der lokale Naturschutz und der Erhalt der vorhandenen Tier- und Pflanzenwelt müsse Vorrang haben. Zudem fordern die Bürger eine offene Informationspolitik und eine Beteiligung an den weiteren Entscheidungen.

Auf Anfrage der Grünen hat die Verwaltung der Bezirksvertretung 5 bestätigt, dass die diskutierte Acker­fläche sich im Bereich einer Wasserschutzzone befindet, die dafür geltenden Auflagen eingehalten werden müssen. Die Bezirksregierung würde für die Fläche „die Darstellung als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB)“ planen. Dort sind zum Beispiel die Nutzungen Wohnen, wohnverträgliches Gewerbe, Grün-, Sport- und Erholungsflächen möglich. Die Verwaltung weist aber darauf hin, dass die Darstellung als ASB kein Baurecht begründet. „Eine tatsächliche Baulandentwicklung kann nur durch eine nachfolgende Bauleitplanung erfolgen. Die Kommune ist hier Herrin des Verfahrens. Die Bauleitplanverfahren sind durch politische Beschlüsse einzuleiten, zu begleiten und abzuschließen“, sagt die Verwaltung.

Dass sich die Diskussion zurzeit nur um die Freiflächen, nicht aber um die geplante Nutzung des Schlosses dreht, wird von der Aktionsgemeinschaft der Düsseldorfer Heimat- und Bürgervereine (AGD) kritisiert. „Der Erhalt des Schlosses hängt maßgeblich von der möglichen Nutzung ab. Nur ein durchdachtes Konzept mit der Garantie für einen entsprechenden Ertrag kann eine Sanierung und den dauerhaften Erhalt sicherstellen. Der Verkauf der wertvollen Flächen im Umfeld darf dabei nur ein Polster für unvorhergesehene Ereignisse sein“, sagt AGD-Vorsitzender Bernhard von Kries. Er fordert deshalb eine fundierte Überprüfung des Konzeptes auf seine langfristige Tragfähigkeit hin.

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