Entscheidung gegen Denkmalssanierung Keine neue Nutzung für das alte Pumpenhaus

Kaiserswerth · Der Plan eines Projektentwicklers, dort ein Gästehaus einzurichten, ist vom Tisch. Was mit dem Gebäude geschehen soll, ist offen.

 Andreas Knapp hätte gerne das alte Pumpenhaus auf dem Kaiserswerther Deich umgebaut und saniert. Aber er darf nicht.

Andreas Knapp hätte gerne das alte Pumpenhaus auf dem Kaiserswerther Deich umgebaut und saniert. Aber er darf nicht.

Foto: Hans-Juergen Bauer (hjba)

Eigentlich hätte man erwarten können, dass die Vorlage der Verwaltung zum alten Pumpenhäuschen am Herbert-Eulenberg-Weg auf große Zustimmung und einhellige Freude bei den Mitgliedern der Bezirksvertretung 5 stößt. Denn seit vielen Jahren wird nach einer neuen Nutzung für die ehemalige Pumpstation gesucht, welche auch den dauerhaften Erhalt des Gebäudes sichern soll. Jetzt legte die Verwaltung einen Bauantrag des Projektentwicklers Andreas Knapp für eine Umnutzung des Gebäudes vor. Doch die CDU, welche die Mehrheit in der Bezirksvertretung 5 hält, lehnte diesen Antrag, der von allen anderen Parteien Zustimmung erhielt, ab. Und das, obwohl die CDU selber noch vor gut zwei Jahren in einer Anfrage um einen äußeren Schutz des Gebäudes gebeten hatte und darauf hinwies, dass eine Anschlussnutzung „von großem Interesse“ sei.

„Ich bedauere das, und das Verhalten ist für mich nicht nachvollziehbar. Man hat den Eindruck, als habe die CDU regelrecht nach einem Argument gesucht, um das Projekt abzulehnen“, sagt Benjamin Schwarz (SPD), stellvertretender Bezirksbürgermeister. So hat die CDU erklärt, das Bauvorhaben sei rechtswidrig, deshalb könne man nicht zustimmen. Dabei berief sich Florian Hartmann (CDU) auf ein Gerichtsurteil aus dem Jahr 1997. Demnach sei die Nutzung in einem Außenbereich nur möglich, wenn es sich bei dem Haus „um ein die Kulturlandschaft prägendes Gebäude“ handele. Das sei bei dem Pumpenhaus nicht der Fall.

Dem widersprach Iris Bode vom Bauaufsichtsamt, wenn auch vergeblich. Sie erklärte, dass das Pumpenhaus unter Denkmalschutz steht und damit sehr wohl ein die Kulturlandschaft prägendes Gebäude sei. Die Sorge der CDU, dass eine Umnutzung weitere Bebauungen im Außenbereich nach sich ziehen könnte, teilt Bode ebenfalls nicht. „Hier wird schließlich kein Neubau genehmigt.“ Das Projekt sei nicht nur zulässig, sondern auch gut, da es eine sehr verträgliche Nutzung hätte. Das sieht Monika van Volxem (FDP) ähnlich. „Das Gebäude sieht zurzeit scheußlich aus und es wäre eine Bereicherung für den Norden, wenn es hergerichtet würde.“

„Fassungslos ist Andreas Knapp, der vorab mit zahlreichen Behörden wie dem Deichamt, der Bezirksregierung, der Denkmalschutzbehörde und dem Bauaufsichtsamt gemeinsam Bedenken ausgeräumt hatte. Der Inhaber des Architekturbüros und der Projektentwicklungsgesellschaft Anderswohneninderstadt und Küssdenfrosch hat viel Erfahrung beim Umbau und der Umnutzung von ungewöhnlichen Objekten wie alte Fabriken, Bunkern und Kirchen gesammelt. Dabei konnten alte Gebäude langfristig erhalten werden. Deshalb war er auch vor drei Jahren vom Denkmalamt auf das 120 Quadratmeter große Pumpenhäuschen aufmerksam gemacht worden. „Ich habe lange nach einer Nutzung gesucht, die dorthin passt und den Deich nicht verändert“, sagt Knapp. Er kam so auf die Idee, dort ein Gästehaus für maximal 20 Personen mit zwei Bädern und einer Übernachtungsmöglichkeit für vier Personen zu schaffen. „Teams könnten dort zum Beispiel Workshops abhalten oder Schriftsteller sich dort zurückziehen, um ein Buch zu schreiben.“ Partys oder andere Events sollten nicht zulässig sein. Um die Umgebung nicht zu stören, sollte eine Anfahrt mit dem Pkw nur in Ausnahmefällen erfolgen, weshalb auch nur ein Stellplatz geplant war. Das Gebäude sollte denkmalgerecht saniert werden und dabei seinen alten Stufengiebel zurückerhalten. Anbauten, wie sie bei anderen in der Vergangenheit vorgeschlagenen Nutzungen, beispielsweise die Einrichtung eines Cafés oder eines Ausstellungsraums für das gefundene Plattbodenschiff, erforderlich gewesen wären, sind für das Konzept nicht notwendig. Ratsherr Andreas-Paul Stieber (CDU) führt als Ablehnungsgrund allerdings die Sorge an, dass sich der Investor dort nur ein privates Ferienhaus schaffen will. „Für solch eine Nutzung habe ich gar keine Zeit, und ich wäre auch bereit, in den Pachtvertrag aufzunehmen, dass ich das Haus nicht privat nutzen darf“, hält Knapp dagegen. Ihm bleibt jetzt nur noch der Klageweg. „Aber eigentlich will ich das nicht, ich will auch willkommen sein.“

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