Fünf Jahre nach Überfall in Düsseldorf Freispruch trotz DNA-Spur im Garten der Opfer
Düsseldorf · Ein 30-Jähriger wurde beschuldigt, 2015 am brutalen Überfall auf ein Ehepaar in Düsseldorf-Hubbelrath beteiligt gewesen zu sein. Eine einzelne Spur aber erschien dem Landgericht als Beweis nicht ausreichend. Frei ist der Mann nun trotzdem nicht.
Eine DNA-Spur als einzig belastendes Indiz gegen einen Angeklagten – das reicht für einen Schuldspruch nicht aus. Nach diesem Grundsatz hat das Landgericht einen 30-jährigen Angeklagten fünf Jahre nach einem Raubüberfall auf ein Paar in Hubbelrath jetzt freigesprochen.
Damals waren drei maskierte und bewaffnete Räuber ins Haus des Paares eingedrungen, hatten die entsetzten Bewohner mit vorgehaltenen Waffen gezwungen, einen Tresor mit 50.000 Euro in bar zu öffnen und ihnen zwei Rolex-Uhren auszuhändigen. Doch ob der Angeklagte zu diesem Räuber-Trio gehörte, sei nicht geklärt, so die Richter im Urteil. Der Staatsanwalt war dagegen von der Schuld des 30-Jährigen überzeugt und hatte sieben Jahre Haft gefordert.
Nur an jenem Stein, mit dem die Einbrecher damals die Scheibe der Terrassentür eingeworfen hatten, um ins Haus zu kommen, war eine DNA-Spur entdeckt worden. Die konnten die Ermittler später dem Angeklagten zuordnen. Doch der bestritt jegliche Tatbeteiligung, gab als Alibi sogar einen anderen, ganz ähnlichen Raubzug gegen ein Ehepaar in Belgien an.
Zwar habe er Wochen vor dem Düsseldorfer Raubüberfall mit einem Komplizen jenes Hubbelrather Haus ausgekundschaftet. Dazu hätten sich die potentiellen Einbrecher durch den Garten und über dort liegende Steine angeschlichen. Dabei müsse der 30-Jährige den späteren Tat-Stein wohl berührt, seine Spur darauf hinterlassen haben.
Aber weiter gab er über seinen Anwalt an: Bevor die Tat in Düsseldorf ausgeführt werden konnte, sei er Kostenpflichtiger Inhalt vom Boss einer Einbrecher-Bande nach Belgien beordert – und dort an einer anderen, fast identischen Tat beteiligt worden. Die jedoch ging schief, der 30-Jährige ist deshalb im Nachbarland längst zu acht Jahren Haft verurteilt worden, die er aktuell absitzt. Am Düsseldorfer Raubzug könne er also nicht beteiligt gewesen sein.
Ob die Richter des Landgerichts das glauben, war aber nicht entscheidend. Sie stellten nur fest, dass neben der DNA-Spur des Angeklagten auf dem Tatstein noch weitere, schwer belastenden Hinweise gegen den 30-Jährigen vorliegen müssten, um überhaupt zum Schuldspruch gegen ihn zu kommen. Da dies nicht der Fall war, entschied die Strafkammer „im Zweifel für den Angeklagten“. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.