Himmelgeist Verzögerung bei neuer Straßenbeleuchtung

Himmelgeist · Bereits im Oktober 2012 entscheiden sich die Himmelgeister für eine neue Laternenform, die die alten Gaslaternen ersetzen soll. Da es Abstimmungsprobleme gab, haben die Arbeiten jetzt erst begonnen.

Bereits im Oktober 2012 konnten die Himmelgeister darüber mitentscheiden, wie ihre neue Straßenbeleuchtung im Bereich Alt Himmelgeist, Kölner Weg, Maikammer und Nikolausstraße aussehen soll. Hintergrund ist, dass die Stadt die alten Gaslaternen sukzessive austauschen will. Doch getan hat sich in Himmelgeist seit damals nichts. Da bei Ute Geller und Ulrich Hampe, den beiden Bezirksvertretern der CDU vor Ort, immer wieder Anwohner nachfragten, wie es denn nun weiter geht, haben die Stadtteilpolitiker um eine Antwort der Verwaltung gebeten.

Die gab es nun auch in der jüngsten Sitzung der Bezirksvertretung. Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung sei inzwischen im vollen Gang und werde in dem kompletten Bereich bis spätestens Mitte des Jahres abgeschlossen sein, teilte die Verwaltung mit.

Die Verzögerung habe sich ergeben, weil die Baumaßnahme zwischen den Stadtwerken und dem beauftragten Tiefbauunternehmen habe koordiniert werden müssen, um erhöhte Kosten, unnütze erneute Oberflächenöffnungen und somit Verärgerungen der Anwohner zu vermeiden. Dabei, so die Verwaltung, sei es zu Komplikationen gekommen. Entschieden haben sich die Anwohner, die an der Bürgerbeteiligung teilgenommen haben, für eine Oberlichtlaterne mit Natriumdampf, die gelbes Licht verbreitet. Geplant war von der Stadt nämlich zunächst eine große, moderne Lampe.

Die Umrüstung ist Teil des "Masterplans energieeffiziente Straßenbeleuchtung 2010 bis 2015". Dabei sollen die Beleuchtung verändertem Verkehrsaufkommen angepasst und CO2-Emissionen verringert werden. In Himmelgeist verringert sich der Verbrauch von 9,6 auf 0,44 Kilowattstunden. Der CO2-Ausstoß sinkt um rund 90 Prozent. Die Stadt investiert rund 32 000 Euro in das Projekt und trägt die Kosten für Bau, Erneuerung und Unterhalt der Leuchten.

Für altersbedingte Erneuerung oder eine Verbesserung der Beleuchtung erhebt die Stadt Anliegerbeiträge, die individuell berechnet werden – unter anderem nach der Grundstücksgröße, der Geschosszahl, dem Gebietscharakter sowie der Verkehrsfunktion der Straße. Laut Verwaltung sollen die Eigentümer sechs Monate vor dem Beitragsbescheid eine schriftliche Ankündigung mit der zu erwartenden Beitragshöhe erhalten.

(rö)
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