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Reaktionen auf Gerichtsurteil zum Himmelgeister Deich „Hauptsache, es passiert schnell etwas“

Düsseldorf · Bürger und Politiker reagieren darauf, dass die Planungen zur Himmelgeister Deichsanierung neu aufgerollt werden müssen. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hatte die Planung der Stadt für rechtswidrig erklärt.

 Auch vor dem Himmelgeister Deich gibt es Landwirtschaft. Was mit der Fläche im Falle einer Rückverlegung passieren würde, bleibt abzuwarten.

Auch vor dem Himmelgeister Deich gibt es Landwirtschaft. Was mit der Fläche im Falle einer Rückverlegung passieren würde, bleibt abzuwarten.

Foto: RP/Dominik Schneider

Am Tag nach dem Gerichtsurteil sind im Himmelgeister Rheinbogen bei dem trübem Wetter nicht viele Menschen unterwegs. Der Deich, dessen Sanierung oder Neubau das Oberverwaltungsgericht am Donnerstag beschäftigt hatte, liegt unter Regenwolken. Die Hochwasserschutzanlage soll ertüchtigt werden, nach Plänen der Stadt am Standort; während Umweltschützer eine Rückverlegung ins Landesinnere fordern, um Raum für eine ökologisch wertvolle Überflutungsfläche zu gewinnen. Die Richter haben die bisherige Planung der Stadt wegen formeller und inhaltlicher Fehler als rechtswidrig erklärt, die Verantwortlichen müssen nun nachbessern. Offen ist etwa wieder die Frage, ob tatsächlich, wie im Plan behauptet, zwingende wirtschaftliche Gründe einer Rückverlegung entgegenstehen. Diese könnte die Forderung der EU-Wasserrahmensrichtlinie erfüllen, stark vom Menschen geformte Gewässer nach Möglichkeit wieder in den naturnahen Zustand zu verletzen. Mit dem Urteil aus Münster ist auch wieder fraglich, welche der beiden Varianten sich bei einer Neuplanung durchsetzt.