Deichbau war Thema im Bauausschuss Projektleiter für Deichplanung in Himmelgeist gesucht
Düsseldorf · Auch wenn der Stadtentwässerungsbetrieb noch auf das schriftliche Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster zum Deichbau im Rheinbogen wartet, gibt es kleine Planungsfortschritte.
Weil das Oberverwaltungsgericht in Münster angesichts der Flutkatastrophe im vergangenen Sommer den Deichbau als ein wichtiges Thema ansah, hatte es verhältnismäßig schnell einen Termin für die Verhandlung festgelegt. Im Februar wiesen die Richter den Planfeststellungsbeschluss für die Deichsanierung im Himmelgeister Rheinbogen dann als rechtswidrig zurück.
Seitdem warten alle auf die schriftliche Urteilsbegründung, denn auf der fußt das weitere Vorgehen der Behörden: nachbessern, also den Deich sanieren, oder umplanen (Deich wird in Richtung Hinterland verlegt). Klar ist nur, dass das Urteil spätestens sechs Monate nach der Verhandlung, also Anfang August vorliegen muss, sagte gestern Ingo Noppen, Leiter des Stadtentwässerungsbetriebes, im Bauausschuss.
Für das Gremium hatten die Grünen Fragen zum Stand eines Ratsbeschlusses aus September 2021. Darin ging es der schwarz-grünen Ratsmehrheit auch darum, dass die Verwaltung Vorschläge vorlegen soll, wie man den Rheinbogen auch dann dauerhaft vor einer Bebauung schützen kann, wenn der Deich auf seiner jetzigen Linie saniert wird und nicht, wie Naturschützer fordern, in Richtung Bebauung verlegt wird.
Mit den vorhandenen Planungsinstrumenten werde derzeit eine Bebauung verhindert, heißt es in der schriftlichen Antwort: Auf Basis der Rechtsgrundlagen (Landesentwicklungs-, Regional- und Flächennutzungsplan) ist eine Bebauung des Himmelgeister Rheinbogens nicht möglich. Allerdings führt die Verwaltung auch aus, dass eine auf die Ewigkeit ausgerichtete Verhinderung von Bauflächen so nicht möglich sei, da diese den Entscheidungen der aktuellen politischen Gremien (Regionalrat und Stadtrat) folgten. Mit Bezug auf das Bundesnaturschutzgesetz sehen die Fachämter die Möglichkeit, durch einstweilige Sicherstellung Teile unter Schutz zu stellen, zum Beispiel als Landschafts- oder Naturschutzgebiet. Dafür müsste die Schutzwürdigkeit der Flächen überprüft werden, so die Verwaltung. In dem Fall müssten dem Eigentümer diese Flächen abgekauft werden. 2017 wurde ein möglicher Kaufpreis mit zirka 37 Euro pro Quadratmeter beziffert; das wird inzwischen deutlich mehr sein.
Ohne dass das Urteil vorliegt, hat der Stadtentwässerungsbetrieb anhand der richterlichen Anmerkungen im mündlichen Verfahren eine erste Bewertung der – übrigens nicht neuen – Deichverlegungsvariante vorgenommen: Dabei sei deutlich geworden, dass bei einer weiteren Planung zu berücksichtigen sei, dass die komplexen Planungsgrundlagen aufgrund örtlicher sowie genehmigungsrechtlicher Veränderungen neu erhoben werden müssten. Auf dieser Basis werde eine Überarbeitung bereits fertiggestellter Unterlagen, die aus dem Jahr 2002 stammen, erforderlich werden.
Die Beauftragung eines wasserrechtlichen Fachbeitrages, hier hat das Gericht Mängel im Planfeststellungsbeschluss festgestellt, soll kurzfristig erfolgen, heißt es in der Information für die Politik. Für die Umsetzung einer möglichen Rückverlegung des Deichs sei bereits der Prozess zur vorzeitigen unmittelbaren Nachbesetzung einer Projektleitungsstelle angestoßen worden. Die Durchführung einer konkreten Planung dafür stehe dann im Zusammenhang mit der erfolgreichen Besetzung dieser Stelle. Die Planung würde nach entsprechender Beschlussfassung an ein Ingenieurbüro vergeben werden.
Bei der Verwaltung steht der Himmelgeister Rheinbogen bei der wichtigen Schaffung von Überschwemmungsflächen am Rhein „aufgrund der fehlenden Flächenverfügbarkeit nicht im Fokus“. Die sieht die Verwaltung eher bei Maßnahmen im Deichvorland Lohausen, da sich dort weite Flächen im Eigentum der Stadt befänden.