Für die Deich-Rückverlegung in Himmelgeist müsste die Stadt Grundstücke kaufen Grüne halten Enteignung für möglich

Düsseldorf · Die Ratskooperation aus CDU und Grünen ist sich uneins, wie das Urteil des Oberverwaltungsgericht zum Deichbau in Himmelgeist auszulegen ist. Dieses hatte bestimmt, dass die Bezirksregierung nachbessern muss.

 Im Himmelgeister Rheinbogen wird auch Landwirtschaft betrieben. Links ist der sanierungsbedürftige Deich zu sehen.

Im Himmelgeister Rheinbogen wird auch Landwirtschaft betrieben. Links ist der sanierungsbedürftige Deich zu sehen.

Foto: RP/Dominik Schneider

Wie nun verfahren mit dem Richterspruch des Oberverwaltungsgerichtes im Münster zum Planfeststellungsbeschluss für den Deichbau im Himmelgeister Rheinbogen? Im letzten Satz in der Pressemitteilung des OVG heißt es: „Es ist nicht auszuschließen, dass die festgestellten Mängel in einem ergänzenden Verfahren behoben werden können.“ Der Umweltverband BUND hatte gegen den Beschluss geklagt, dass der Deich im Rheinbogen auf seiner jetzigen Linie saniert und nicht wie von Umweltverbänden gefordert landeinwärts verlegt werden soll.

Doch darüber, wo der Deich nun künftig verlaufen soll, haben die Richter in ihrem Spruch nicht befunden, auch wenn sich das der CDU-Fraktionsvorsitzende Rolf Tups gewünscht hätte, um Klarheit zu bekommen: „Das ist jetzt eine etwas verfahrene Situation.“ Aber alle seien sich im Klaren darüber, dass zum Schutz der Menschen in dem von Überflutung bedrohten Gebiet etwas geschehen müsse und zwar bald: „Wir haben ja im Sommer gesehen, was bei Hochwasser passieren kann.“ Der erste Schritt werde jetzt sein, dass sich die CDU-Ratsfraktion berät und sich dann mit dem Kooperationspartner austauscht.

Am Zug ist die Bezirksregierung Düsseldorf, die den Planfeststellungsbeschluss im Mai 2020 aufgestellt hatte. Diese teilte auf den OVG-Beschluss hin mit, dass sie die schriftliche Begründung des Gerichts genau studieren und danach über das weitere Vorgehen entscheiden wolle. Für Norbert Czerwinski, Fraktionssprecher der Grünen im Düsseldorfer Stadtrat, steht fest, dass die Behörde den Ausgang der Landtagswahlen im Mai abwarten wird, um vorab keine Fakten zu schaffen. Er findet das Urteil „super“, wie er es im Gespräch mit unserer Redaktion formulierte. Für ihn ist es „schwer zu glauben, wie das funktionieren kann“, dass bei einer Überprüfung aller Fakten das gleiche Resultat bei der Bezirksregierung herauskomme. Czerwinski: „Dafür sind die vom Gericht geäußerten Mängel am Planfeststellungsbeschluss zu heftig.“ In seiner Kooperationsvereinbarung vom Januar 2021 hatte sich das schwarz-grüne Ratsbündnis nicht auf eine gemeinsame Haltung beim Deichbau auf diesem Teilstück einigen können. Für die CDU geht es vorrangig darum, dass der Deich schnell an Ort und Stelle saniert wird; die Grünen stehen an der Seite der Umweltverbände zur Rückverlegung, um eine Retentionsfläche für den Rhein zu gewinnen, die Wildbienen nicht umsiedeln zu müssen und das Deichvorland dauerhaft vor einer Bebauung zu schützen. Allerdings würde die Fertigstellung deutlich länger dauern.

In einem Kaufvertrag von 1975 hatten sich Stadt und Eigentümer darauf geeinigt, dass rund 30 Euro pro Quadratmeter zu zahlen wären, wenn die Stadt für eine schon vor vielen Jahren einmal geplante Rückverlegung Grund und Boden im Rheinbogen kaufen müsste, also ein hoher Millionenbetrag. Aus Sicht der Bezirksregierung mit das wichtigste Argument für die Sanierung auf der jetzigen Trasse.

Die Richter hatten dieses Argument als nicht nachvollziehbar gewertet – zumal auch eine Enteignung der Eigentümer juristisch möglich sei. Rolf Tups geht davon aus, dass der Eigentümer dagegen gerichtlich vorgehen würde, was sein gutes Recht sei: „Wir leben ja in einer Demokratie.“ Solch ein Verfahren werde sich über Jahre hinziehen, doch so viel Zeit hätten die betroffenen Anwohner nicht.

Norbert Czerwinski verweist auf eine Enteignung im Allgemeinwohlinteresse. Diese muss laut Definition einem bestimmten, im öffentlichen Nutzen liegenden Zweck dienen und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz genügen. „Vor Gericht geht es dann nur um die Entschädigungssumme.“ Solch ein Verfahren hat aus seiner Kenntnis keine aufschiebende Wirkung und so könne man sowohl mit der Planung als auch der Ausführung starten, während das Verfahren noch läuft. Weil ein zeitnaher Termin am Oberverwaltungsgericht abzusehen gewesen sei, so hatte es Oberbürgermeister Stephan Keller (CDU) vor kurzem berichtet, habe der Stadtentwässerungsbetrieb die vom Ratsbündnis geforderte parallele Wiederaufnahme der Planung für eine Rückverlegung noch nicht in Angriff genommen.

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