Heerdt Ärztin wegen Tod eines Säuglings vor Gericht

Heerdt · Fünf Jahre nach dem Tod eines schwerstbehinderten Jungen (18 Monate) muss sich seine damals behandelnde Ärztin ab dem 20. Oktober vorm Landgericht verantworten. Der Medizinerin (58) wird Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen, weil sie die rumänischen Eltern des Kindes damals im Zusammenhang mit einer umstrittenen Stammzellentherapie nicht ordnungsgemäß aufgeklärt, den Eingriff daher ohne wirksame Einwilligung vorgenommen habe. Noch am selben Tag war der Junge damals an einer Hirnblutung gestorben. In zwei weiteren Fällen, die nicht mit angeklagt sind, konnten ebenfalls behandelte Kinder gerade noch gerettet werden.

Die ehemalige Privatklinik der Firma X-Cell Center in Heerdt musste 2011 schließen. Kurz zuvor war es zu diesem tragischen Vorfall mit dem kleinen Jungen gekommen, den die Anklage sogar als fahrlässige Tötung gewertet hatte. Knackpunkt des Schuldvorwurfs gegen die Ärztin ist jetzt die angeblich mangelhafte Aufklärung der Patienten und deren Familien über die erheblichen Risiken des Eingriffs. Lange vor Prozessbeginn wird das Landgericht in vier Wochen bereits die Mutter des Säuglings unter Ausschluss der Öffentlichkeit als Zeugin dazu befragen. Da die Frau wieder schwanger ist, sei ihr im Herbst weder die Anreise zum Gericht noch die Aussage zuzumuten, heißt es.

(wuk)
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