Glücksspielvertrag Fünf Spielhallen im Stadtbezirk 9 sollen schließen

Düsseldorf-Süd · Der neue Glücksspielvertrag sieht vor, dass es im Umkreis von 350 Metern nur eine Spielhalle geben darf.

Seit über einem Jahr beschäftigt sich die Stadtverwaltung mit den Spielhallen in Düsseldorf. 97 gibt es an 65 Standorten. Laut des neuen Glücksspielvertrages, der seit 1. Juli 2017 gilt, gibt es strengere Regelungen. So sollen Spielhallen künftig einen Mindestabstand von 350 Metern Luftlinie einhalten. Wo das nicht der Fall ist, müsste eine geschlossen werden.

Das betrifft auch den Stadtbezirk 9, wie die Verwaltung der zuständigen Bezirksvertretung nun auf Anfrage der Grünen mitteilt. In den zum Stadtbezirk zugehörigen Stadtteilen von Wersten bis Urdenbach liegen neun Spielhallen. Bislang wurde nur der an der Schneidemühler Straße 11 in Hassels eine glücksspielrechtliche Erlaubnis erteilt, da in derem Umkreis keine weitere Spielhalle liegt.

Zu eng im Stadtteil beieinander liegen jeweils diese Spielhallen:iIn Holthausen an der Henkelstraße 7 und der Kölner Landstraße 480; in Reisholz an der Henkelstraße 261 und zwei an der 295 sowie in Benrath an der Urdenbacher Allee 3 und Urdenbacher Allee 5 (zwei Spielhallen). „Die Spielhallen in Holthausen, Reisholz und Benrath halten jeweils den Mindestabstand von 350 Metern Luftlinie zueinander nicht ein. Mithin kann in jedem Stadtteil nur ein Spielhallenstandort erhalten bleiben. Zudem darf an jedem Standort nur noch eine Spielhalle betrieben werden, wegen des Verbots von Mehrfachkonzessionen“, führt die Verwaltung aus.

Das bedeutet auf dem Papier, dass fünf Spielhallen geschlossen werden müssen. Laut Stadt sei eine Auswahl erfolgt. Die entsprechenden ordnungsbehördlichen Verfahren wurden eingeleitet. Die Erteilung der Erlaubnisse für die bleibenden Standorte erfolge in Kürze.

Allerdings glaubt die Verwaltung nicht, dass die unterlegenen Betreiber dieses Auswahlverfahren einfach so hinnehmen. Es sei davon auszugehen, dass die im Verfahren nicht berücksichtigten Antragsteller sowohl die Versagung ihrer Erlaubnis als auch die Entscheidung für den begünstigten Konkurrenten durch Klage beim Verwaltungsgericht anfechten und den Rechtsweg gegebenenfalls ausschöpfen werden. Wegen des vorhandenen Prozessrisikos und möglicher Schadensersatzansprüche will die Stadt keine Zwangsschließungen durchsetzen. Insofern dürfe zumindest eine kurzfristige Reduzierung der Spielhallen nicht erwartet werden, heißt es weiter.

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