Oberkassel Große Kirmes: Wohngebiete gesperrt

Oberkassel · Während der Großen Kirmes vom 13. Bis 22. Juli werden Oberkassels angrenzende Wohngebiete und Teile Niederkassels für den Autoverkehr gesperrt. Damit sollen die Anwohner vor parkplatzsuchenden Kirmesbesuchern geschützt werden. Einige Straßen sind abgepollert. Neun Zufahrten bleiben offen und sind von Montag bis Freitag bis 15 Uhr uneingeschränkt zu befahren.

Ab 15 Uhr und an den Kirmeswochenenden ab 13 Uhr werden die Zufahrten von städtischen Ordnungskräften bewacht. Wer zu dieser Zeit in den gesperrten Bezirk einfahren will, braucht eine Sondergenehmigung, einen sogenannten Durchfahrtsberechtigungsschein. Denn eine freie Durchfahrt ist dann nur noch für die Anwohner möglich, die im Besitz einer "Ausnahmegenehmigung für Bewohner zum bevorrechten Parken" sind. Wer sein Auto im betroffenen Gebiet angemeldet hat, bekommt einen Berechtigungsschein zugeschickt, der mit dem Autokennzeichen zu beschriften ist. Dieser muss bei Einfahrt den Kontrollposten vorgezeigt werden.

Ansässige Autobesitzer, die ihre Pkw nicht im gesperrten Bereich zugelassen haben, erhalten eine Durchfahrtberechtigung gegen Vorlage des Personalausweises oder einer Meldebestätigung und des Kfz-Scheins in der Bezirksverwaltungsstelle, Luegallee 65, Raum 312 und 313 (dritter Stock) zu folgenden Terminen: Donnerstag, 5. Juli, 8.30 bis 15 Uhr, Freitag, 6. Juli, 8.30 bis 12 Uhr, Montag, 9. Juli, bis Mittwoch, 11. Juli, 8.30 bis 15 Uhr, Donnerstag, 12. Juli, 8.30 bis 18 Uhr und Freitag, 13. Juli, 8.30 bis 12 Uhr.

In der Polizeiwache und auch in der Stadtbücherei sind keine Passierscheine zu bekommen.

(RP)
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