Wittlaer Graf-Recke-Stiftung begrüßt Vertrag mit der Stadt

Wittlaer · Die Graf-Recke-Stiftung steht dem im Planungsausschuss des Rates zuletzt geforderten Abschluss eines städtebaulichen Vertrags positiv gegenüber. Der Ausschuss hatte zwar grünes Licht für die Neu- und Ausbaupläne in Wittlaer gegeben, allerdings fällt das Bauvolumen mit jetzt gut 180 Wohneinheiten deutlich geringer aus als ursprünglich geplant.

"Für uns ist es wichtig, vor dem Hintergrund sich wandelnder Anforderungen mit unseren sozialen Angeboten flexibel zu bleiben", sagt Pfarrer Ulrich Lilie, theologischer Vorstand der Graf-Recke-Stiftung. Den Wunsch der politischen Gremien, durch einen städtebaulichen Vertrag Einfluss auf die privaten Wohneinheiten zu behalten, begrüße der Stiftungsvorstand "ganz im Sinne der gegenseitigen Planungssicherheit".

Mit der konzeptionellen Überplanung des Areals in Wittlaer soll eine Durchmischung von Wohnen, Arbeiten, Bildung, Erziehung, Pflege und Therapie erreicht werden. Leitmotiv ist die Inklusion. Die Wohnungen sollen nicht mehr abgeschottet, sondern Teil des Stadtteils sein. In diesem Sinne ist eine sehr deutliche Reduzierung der bisherigen Platzzahl für Kinder und Jugendliche von derzeit 160 auf etwa 80 bis 96 Plätze für Kinder mit besonderem Schutz- und Entwicklungsbedarf vorgesehen.

"Dafür werden neun neue Wohngruppen in dreigeschossiger Bauweise für jeweils etwa zehn bis zwölf Kinder im Norden des Geländes neu gebaut", sagt Stiftungssprecher Rolf Bleeker-Dohmen. Die übrigen Plätze würden im Sinne eines sozialraumnahen Wohnens an dezentralen Standorten angesiedelt. Einige Bestandsgebäude sollen aufgrund maroder Bausubstanz abgerissen werden.

Zu Anfang werden zwei Wohnhäuser neu gebaut. Wenn diese dann bezogen sind, können die ersten leergezogenen alten Gebäude abgerissen werden. In der Summe will die Stiftung nun maximal 187 Wohneinheiten auf dem fast 30 Hektar großen Areal errichten, wovon mehr als die Hälfte für Kinder der Wohngruppen Erziehung und Bildung sowie weitere 25 für Mitarbeiter der Stiftung vorgesehen sind.

Der Abschluss eines städtebaulichen Vertrags wurde auch deshalb eingefordert, weil die Einfamilienhäuser im Süden des Areals nicht nur für Mitarbeiter, sondern möglicherweise auch für private Interessenten vorgesehen sein könnten.

(RP)
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