Gerresheim Fuchsjagd schließt - und macht unter neuer Leitung wieder auf

Gerresheim · Pächter der Gaststätte in Gerresheim gibt Ende des Monats auf. Stattdessen übernimmt der Käufer der Immobilie den Betrieb selbst.

Entnervt von den Querelen mit Nachbarn und der anhaltenden Ungewissheit, wie es angesichts einer ausstehenden Entscheidung vor dem Oberverwaltungsgericht mit der Gaststätte Fuchsjagd in Gerresheim weitgehen soll, wirft der bisherige Betreiber Thomas Papagrigoriou das Handtuch. Er habe das Pachtverhältnis zum 30. Juni aufgelöst und wollte sich künftig auf die Fuchsjagd-Filiale in Eller konzentrieren, bestätigt ein Mitarbeiter. Dass der trotzdem optimistisch in die Zukunft blickt, hat einen Grund. Denn es geht ab dem 1. Juli unter neuer Leitung nahtlos weiter.

Burkhard Walter, der die Immobilie 2015 erworben hat, wird es nun selbst machen, und er will die bisherigen Mitarbeiter übernehmen. "Ich hätte als Eigentümer des Hauses die Fuchsjagd ansonsten bis auf weiteres leerstehen lassen müssen. Dafür ist das Objekt zu schade", sagt Walter. Seine Koch-Immobilien-Gruppe betreibe auch ein Hotel und eine Gaststätte, "wir verfügen also über ein wenig Erfahrung". Es sei nicht abzusehen, wann die Klage vor dem OVG in Münster zu einem Ergebnis führe. "Das kann Monate, aber auch noch Jahre dauern", sagt Walter. Für die Außengastronomie habe er bei der Stadt die Nutzung der Freifläche am Kölner Tor beantragt. "Das hat im Vorjahr schon geklappt, das sollte wieder möglich sein", so Walter.

Dass sich eine Entscheidung in Münster noch hinziehen könne, bestätigt Jürgen Küttner, der als Anwalt die Anwohnerin vertritt, die gegen das Ausmaß der Gastronomie geklagt hatte. Dabei müsse man ohnehin unterscheiden zwischen der gaststättenrechtlichen Erlaubnis und der Baugenehmigung, die aufgrund der Dimension des damaligen Ausbaus auf bis zu 320 Plätze niemals hätte erteilt werden dürfen. Die juristische Gegenpartei sei in diesem Fall ja auch die Stadt, "und die muss sich jetzt erklären, ob sie unter den gegebenen Umständen an diesem Standort weiterhin eine Gastronomie zulassen will", erklärt Küttner. Abhängig davon könnte das Gericht in diesem Punkt Anfang Juli zu einem Urteil kommen. Die Klage gegen die erteilte Baugenehmigung sei dagegen an die Sache gebunden und losgelöst vom anderen Aspekt zu sehen. "Und das kann sich noch hinziehen", so Küttner.

(RP)
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