Gerresheim Fuchsjagd droht das endgültige Aus

Gerresheim · Das Oberverwaltungsgericht in Münster lässt durchblicken, dass es der Klage einer Anwohnerin gegen das Ausmaß der gastronomischen Nutzung stattgeben wird. Der Besitzer der Immobilie denkt bereits laut über Alternativen nach.

 Die Fuchsjagd im ehemaligen Quadenhof in Gerresheim steht vor einer kompletten Schließung.

Die Fuchsjagd im ehemaligen Quadenhof in Gerresheim steht vor einer kompletten Schließung.

Foto: Andreas Endermann

Der Fuchsjagd in Gerresheim droht der Entzug der gaststättenrechtlichen Erlaubnis. Eine Anwohnerin hatte vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster gegen das Ausmaß der Gastronomie geklagt. Wie ihr Anwalt Jürgen Küttner betont, sei die Frau jedoch nicht die einzige, die sich am dadurch entstehenden Lärm störe, 50 weitere Personen würden die Klage unterstützen, "es ist nur wirtschaftlich unsinnig, 51 Klagen zu führen".

Die Baugenehmigung hätte niemals erteilt werden dürfen, da der gastronomische Betrieb in dieser Form nicht gebietsverträglich sei. Die durch Lärmgutachten definierten Grenzwerte könnten allenfalls eingehalten werden, wenn Fenster und Türen dauerhaft geschlossen blieben - was für ein Lokal dieser Größenordnung mit 320 Plätzen absolut unrealistisch sei. Küttner weiß jetzt von einer "Wasserstandsmeldung" des Gerichts (juristisch: Hinweisbeschluss), die erkennen lasse, dass der Senat einstimmig und ohne mündliche Verhandlung beabsichtige, im Sinne der Klägerin zu entscheiden. Damit würde das OVG die von der Stadt erteilte und vom Verwaltungsgericht Düsseldorf in erster Instanz bestätigte Genehmigung für den Um- und Ausbau der Gaststätte nachträglich kassieren.

Im vergangenen Sommer wurde dem Pächter bereits gerichtlich untersagt, eine Terrasse zu betreiben. "Wenn jetzt voraussichtlich die komplette Baugenehmigung gekippt wird, muss man über eine Terrasse erst gar nicht mehr nachdenken", sagt Küttner. Er betont, dass die Revision nicht auf juristischen Kniffen beruhe. "Die Anwohner haben zuerst dort gewohnt, dann kam dieser völlig überdimensionierte Ausbau der Fuchsjagd. Wir haben einfach die besseren juristischen Argumente." Zudem wirft er dem Gastwirt vor, sich nicht an geltendes Recht gehalten zu haben: "Er hat ständig Sonderveranstaltungen wie Altweiber- oder Tanz-in-den-Mai-Partys durchgeführt, obwohl dies ausdrücklich nicht erlaubt war."

Burkhard Walter hat die Immobilie 2015 erworben, als der damalige Besitzer Thomas Papagrigoriou Insolvenz anmelden musste. Auch er geht davon aus, dass angesichts der Eindeutigkeit des Hinweisbeschlusses die Würfel bereits gefallen seien, die Stadt niemals eine Baugenehmigung hätte erteilen dürfen und die Gastronomie in der jetzigen Form auch nicht weiter betrieben werden könne. Diese zu verkleinern, sei zwar eine Option, "aber wer garantiert mir, dass nicht auch dagegen wieder geklagt wird, ich viel Geld investiere und dann war alles für die Katz". Wohnungen schließt er ebenso für das Haus aus wie Einzelhandel im Erdgeschoss, da die festgesetzte Gebietsstruktur solche Überlegungen nicht zulasse.

Walter denkt nun in ganz anderen Kategorien: "Was ich an Pacht für die Immobilie bekomme, spende ich ohnehin jedes Jahr für soziale Zwecke", sagt er. Er könne sich vorstellen, stattdessen dort ein "soziales Haus" zu eröffnen, vielleicht für die Flüchtlingshilfe mit Beratung oder für eine Art Armenküche. Er bereue nicht, dass er das Haus gekauft habe. "Allerdings hätte ich mir nicht träumen lassen, dass der Erwerb mit derart viel Problemen verknüpft ist. Von der Revision vor dem OVG wurde ich zum damaligen Zeitpunkt kalt erwischt."

(RP)
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