Flingern Versuchte Vergewaltigung in Disco

Flingern · 36-Jähriger zu Bewährungsstrafe verurteilt. Er muss eine Therapie machen.

Mit einer Strafe von 18 Monaten auf Bewährung und mit strengen Auflagen hat das Amtsgericht den Vergewaltigungsversuch eines Callcenter-Agenten (36) an einer jungen Frau geahndet. In einer Augustnacht 2016 hatte er laut Anklage in einer Disco an der Ronsdorfer Straße die Studentin (22) auf der Damentoilette verprügelt und zu vergewaltigen versucht. Erst durch das Eingreifen einer anderen Besucherin (32) konnte er gestoppt werden. Später wurde ein Blut-Alkohol-Wert von 2,2 Promille bei ihm festgestellt. Im Prozess sprach er jetzt von einem "Blackout".

"Ich kann mich an nichts erinnern, aber wenn ich das getan habe, dann ist das wirklich schrecklich", sagte der bisher völlig unbescholtene Angeklagte. Ein Gutachter befand, der 36-Jährige habe die Erinnerung an die sexuelle Attacke gegen die ihm bis dahin völlig fremde Frau auf der Disco-Toilette allerdings erst rückwirkend ausgeblendet, sei zur Tatzeit "sehr zielgerichtet und fokussiert" vorgegangen.

So hatte der Angeklagte die Studentin als Zufallsopfer in jener Toilette angetroffen, sie sofort mit Fäusten traktiert und niedergerungen. "Er hat kein Wort gesagt, ich dachte, er wäre ein Psychopath", schilderte die 22-Jährige gestern. Erst durch ihre immer lauteren Hilferufe war dann doch eine andere Besucherin der Disco aufmerksam geworden und hatte mit einem Besenstiel so lange auf den Angreifer eingeprügelt, bis dieser von dem Opfer abließ, davonlaufen wollte, dabei aber gegen einen Türsteher prallte und zunächst bewusstlos liegenblieb.

Das Gericht ging nicht davon aus, dass seine Schuldfähigkeit zur Tatzeit vollständig aufgehoben war, sondern allenfalls eingeschränkt gewesen sein könnte. Die für die Gewalttat fällige Haftstrafe von 18 Monaten setzten die Richter dann auch nur unter der Bedingung zur Bewährung aus, dass der Angeklagte dem Opfer jetzt ratenweise insgesamt 6000 Euro zahlt, dass er schleunigst eine Psychotherapie antritt und durchsteht und dass er alle drei Monate zum Drogentest geht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(RP)
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