Landgericht Düsseldorf Freispruch statt Bewährung für Kunsthändler

Düsseldorf · Das Amtsgericht hatte einen 47-Jährigen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, weil er seine Vermieter bedroht haben soll. Das Landgericht sprach ihn in der Berufung aber frei.

( Freispruch statt Bewährungsstrafe: So urteilte das Landgericht am Mittwoch in der Berufung über den Fall eines Kunsthändlers. Dem 47-Jährigen war vorgeworfen worden, seinen Vermietern  in Flingern angedroht zu haben, er werde sie „fertigmachen“, sie sogar „umbringen“. Für den Vorwurf, der habe einen der Vermieter auch  geschlagen, hatte das Amtsgericht keine Beweise gesehen und den 47-Jährigen lediglich wegen der Drohungen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. In der Berufung erkannte das Landgericht jetzt auf Freispruch. In einem anderen Prozess haben sich beide Parteien inzwischen darauf geeinigt, dass der Kunsthändler nebst Gattin die Wohnung zum Jahresanfang 2021 zu räumen hat.

(wuk)
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