Prozess in Düsseldorf Mann verprügelt vermeintlichen Autodieb

Flingern · Weil ein 52-Jähriger versehentlich das falsche Auto aufschließen wollte, verprügelte dessen Besitzer ihn rabiat, brach ihm sogar einen Oberschenkel. Den Prozess gegen den Autobesitzer musste das Amtsgericht Düsseldorf allerdings abbrechen. Ein Dolmetscher fehlte.

Bei Dunkelheit sehen fast alle Autos gleich aus - speziell dann, wenn sie von der gleichen Marke und dem identischen Modell sind. Vertan hatte sich daher ein 52-jähriger Autofahrer an einem Abend Mitte Januar in Flingern, als er seinen geparkten Wagen aufschließen wollte. Dass er irrtümlich das falsche Auto erwischt hatte, brachte ihm einen gebrochenen Oberschenkel ein und Prellungen an Kopf und Brustkorb.

Vom 36-jährigen Besitzer des Autos nämlich erwischt und mit einem Autodieb verwechselt, wurde der Irrläufer angeblich niedergeschlagen und zusammengetreten. Den Prügel-Prozess gegen den Autobesitzer musste das Amtsgericht am Donnerstag allerdings wieder abbrechen. Ein Dolmetscher fehlte.

Der angeklagte Autobesitzer hatte seinen Augen nicht getraut, als er mit einem Gebäudereiniger-Firmenwagen damals bei Dunkelheit bei seiner Wohnadresse und seinem geparkten Privatwagen ankam: Ein Fremder sei um seinen dunklen Ford Focus herumgeschlichen, habe dann an der Beifahrerseite mit einer Taschenlampe hineingeleuchtet und mit einem Gegenstand versucht, das Türschloss zu öffnen. Der Angeklagte habe geglaubt, der vermeintliche Autodieb habe ein Messer dabei, "und er ging davon aus, dass er gleich angegriffen würde", so der Verteidiger des rechtmäßigen Focus-Besitzers. "Ich dachte, das wäre ein Dieb", ließ der Angeklagte weiter vortragen. Nur deshalb habe er den Fremden direkt niedergeschlagen. Und eine Werkstatt habe am Schloss der Beifahrertür später wirklich einen Schaden von 144 Euro festgestellt.

Doch soll der Gebäudereiniger auf den Fremden, als der schon am Boden lag, dann noch wuchtig eingetreten haben. Was zu den erwähnten Verletzungen führte. Doch hinterher konnte der vermeintliche Dieb belegen, dass er sich an jenem Abend bloß beim Auto geirrt, sein baugleiches Modell tatsächlich in der Nähe geparkt, sich bloß vertan habe. Doch wann es in diesem Fall zu einem Urteil kommt, ist noch ungewiss. Da erst im Prozess auffiel, dass der Angeklagte die deutsche Sprache nicht restlos versteht, brach die Richterin die Verhandlung gestern ab und will beim nächsten Prozessversuch einen Dolmetscher dazu holen.

(wuk)
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