Historischer „Me Too“-Prozess: Berufungsgericht hebt Urteil gegen Harvey Weinstein auf
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Flingern Bei Ausweisung droht "Blutrache"

Flingern · Als zweifach verurteilter Gewalttäter kann sich ein 62-Jähriger jetzt nicht gegen die Ausweisung in die Türkei wehren.

So urteilte gestern das Verwaltungsgericht, hat die Klage des Häftlings daher abgewiesen. Der sechsfache Familienvater war 2015 wegen Totschlags an einem Landsmann (47) zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Nach vielen Konflikten zwischen zwei Familien aus demselben Heimatdorf war es im Oktober 2014 vor einem Café in Flingern zum tödlichen Streit gekommen. Der Angeklagte hatte den Widersacher für das Scheitern seiner Ehe verantwortlich gemacht, ihn mit Beleidigungen provoziert.

Als der 47-Jährige zu einer Eisenstange griff, hatte der Familienvater mehrfach mit einem Messer zugestochen. Schon 1977 war er in der Türkei wegen eines tödlichen Angriffs auf ein anderes Mitglied jener Familie zu sechs Jahren Haft verurteilt worden, war dieser durch Flucht aber entgangen.

Bei der Ausweisung in die Heimat drohe ihm dort die Blutrache, trug der Angeklagte vor. Dafür sah das Gericht nun "keine konkreten Anhaltspunkte". Auch sind seine sechs Kinder inzwischen volljährig. Und da von ihm (auch mangels Einsicht in seine jüngste Bluttat) eine "erhebliche Wiederholungsgefahr" ausgehe, sei das "Ausweisungsinteresse" höher zu bewerten, als seine Befindlichkeiten. Durch Antrag auf Zulassung der Berufung kann der Häftling das Urteil jetzt beim Oberverwaltungsgericht in Münster noch anfechten.

(wuk)
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