Düsseldorf-Süd Fahrrad-Dynamo bekommt Verstärkung

Düsseldorf-Süd · Der Bundesrat hat die Dynamopflicht für Fahrräder abgeschafft. Doch die vorgeschriebene Lichttechnik ist bisher nur begrenzt im Handel erhältlich. Im Herbst werden Nachbesserungen erwartet.

 Der Bundesrat hat zum 1. August die Dynamopflicht gekippt. Nun ist auch der alleinige Einsatz von festinstallierten batteriebetriebenen Lampen am Fahrrad gestattet. Die müssen aber ständig betriebsbereit sein.

Der Bundesrat hat zum 1. August die Dynamopflicht gekippt. Nun ist auch der alleinige Einsatz von festinstallierten batteriebetriebenen Lampen am Fahrrad gestattet. Die müssen aber ständig betriebsbereit sein.

Foto: Ralph Matzerath

Radfahrer, die die Polizei ohne funktionierenden Dynamo auf der Straße erwischt, wurden bisher mit 20 Euro zur Kasse gebeten. Seit den 70er-Jahren gab es für Zweiräder die Dynamopflicht. Ausgenommen waren nur Rennräder mit einem Gewicht unter elf Kilogramm, sagt Rüdiger Heumann, stellvertretender Vorsitzender des ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club) Düsseldorf. Dafür reichten sogenannte Batteriesteckleuchten aus. Doch der Bundesrat hat die Dynamopflicht gekippt. Seit 1. August ist der alleinige Einsatz von festinstallierten batteriebetriebenen Lampen am Fahrrad gestattet, sagt Heumann und erläutert: Sie müssten ständig betriebsbereit sein – auch tagsüber. "Das sind aber nicht die im Handel betriebenen Steckleuchten." So sehe es der aktualisierte Paragraf 67 der Straßenverkehrsordnung vor, der sich mit lichttechnischen Einrichtungen an Fahrrädern beschäftige. "Aber die Änderungen werden noch heftig diskutiert", sagt Heumann. Nachbesserungen könnte es im Herbst geben. Natürlich stehe die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer im Vordergrund. Deshalb sei es in erster Linie wichtig, dass der Scheinwerfer – egal welcher – funktioniere.

Die Gesetzesänderung sorgt bei den örtlichen Fahrradhändlern für Kopfschütteln. Für Michael Godon vom Zweiradhaus Benrath an der Sophienstraße kam das Gesetz "von heute auf morgen". Vergangene Woche konnte er noch ein Beleuchtungs-Set bestellen. Als er diese Woche ein weiteres Leucht-Set ordern wollte, teilte der Großhändler ihm mit, er dürfe diese nicht mehr verkaufen. "Sogar ein Ordnungsgeld gibt es für die Verkäufer von nicht-rechtmäßigen Lampen", sagt Godon und schimpft. So etwas habe es noch nie gegeben. Die Lager der Großhändler seien voll mit Leucht-Sets, die sie nicht mehr verkaufen dürfen. "Einige Großhändeler überlegen, mit einer Sammelklage gegen das Gesetz vorzugehen", sagt Godon. Außerdem würden die Kunden die deutlich günstigeren, nicht-geprüften Lampen einfach auf dem Trödelmarkt kaufen.

Die jetzt vom Gesetzgeber verlangte "geprüfte Batterieleuchte" muss von Batterien oder Akkus mit jeweils sechs Volt betrieben werden und muss ausschließlich festes, nicht blinkendes Licht bieten. Genau wie Godon, hat auch Nele Meisenbach vom Fahrradhaus Garath an der Peter-Behrens-Straße nur ein einziges Modell, das den Vorgaben entspricht im Angebot. Sie findet es zwar gut, dass jetzt auch Sporträder einen festen Platz im Straßenverkehr haben, weiß aber auch, dass es ein größerer Aufwand ist, immer eine geladene Ersatzbatterie bereitzuhaben.

Rüdiger Heumann, vom ADFC, sieht Vor- und Nachteile in der Neuregelung. Viele Radfahrer hätten sich mit den Dynamos schwergetan und "batteriebetriebenes Licht ist besser als gar keins", sagt er. Er zweifele aber daran, dass batteriebetriebene Beleuchtung so zuverlässig sei wie Dynamos. Beim Bundesverkehrsministerium sind die Probleme bekannt. Im Herbst sollen mögliche Unklarheiten aus dem Weg geräumt werden, heißt es.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort