Wildes Parken in Eller Parken auf dem Gertrudisplatz in Eller ist genau geregelt

Eller · Nachdem sowohl in der Politik als auch unter Anwohnern die Kritik laut wurde, auf dem Gertrudisplatz in Eller würden verstärkt Autofahrer ihr Fahrzeug abstellen, die dazu gar keine Berechtigung hätten, hat die Verwaltung die Situation vor Ort jetzt mehrfach überprüft.

 Auf dem Gertrudisplatz ist zu Marktzeiten viel los.

Auf dem Gertrudisplatz ist zu Marktzeiten viel los.

Foto: Gabriel/Gabriel, Werner

Ihr Fazit: Alles halb so schlimm.

Als Ergebnis sei festzustellen, dass mit der Beschilderung „Fußgängerzone-Lieferverkehr - zu bestimmten Zeiten frei“ die Zufahrt in die Fußgängerzone inzwischen eindeutig geregelt ist. Fahrzeughalter, die außerhalb der angegeben Zeiten über den Gertrudisplatz fahren, könnten auch entsprechend durch die Verkehrsüberwachung belangt werden. Und der Gertrudisplatz werde „im Rahmen der personellen Möglichkeiten“ tatsächlich regelmäßig überwacht. Im Idealfall sei in Eller eine Fußstreife der Verkehrsüberwachung eingesetzt. Ebenso werde insbesondere der Gertrudisplatz intensiv durch den Ordnungs- und Servicedienst überwacht.

Eine so dramatische Entwicklung über Falschparker und -fahrer, wie es zeitweise kritisiert werde, könne von der Verkehrsüberwachung jedoch nicht bestätigt werden. Ein Teil der auf dem Gertrudisplatz abgestellten Fahrzeuge besitze eine Ausnahmegenehmigung. Möglicherweise entstehe dadurch der Eindruck, dass die Fußgängerzone mit Falschparkern übersät sei. Fahrzeuge, die keine Ausnahmegenehmigung aufweisen, würden jedoch konsequent geahndet. Zwischen Januar und Ende April seien aber lediglich 30 Verwarnungen in der Fußgängerzone erteilt worden.

Ein weiterer Kritikpunkt: Die Bodenhülsen im Bereich der Zufahrt Anhalterstraße seien aktuell erneut gereinigt worden, damit die beiden seitlichen Steckpfosten, die die Zufahrt einengen, wieder eingesetzt werden können. Die Marktbeschicker seien bereits durch das Fachamt gebeten worden, die Pfosten regelmäßig nach Herausnahme einzusetzen. Die Händler würden zusätzlich zur „Lieferverkehr-Frei-Regelung“ auch Ausnahmegenehmigungen besitzen, die das Befahren der Fußgängerzone über die Lieferzeiten hinaus erlauben. Die Verengung der Pfosten unterstütze die entsprechende Einschränkung, Unbefugte von der Einfahrt abzuhalten. „Das kann aber nur funktionieren, wenn die Pfosten nur von Berechtigten entnommen und anschließend wieder eingesetzt werden“, heißt es vom Fachamt.

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