Derendorf Finger in Teigmaschine gebrochen - Chef muss zahlen

Derendorf · Quetscht sich eine Aushilfe in der Teigmaschine einer Pizzeria mehrere Finger, muss der Chef dafür gerade stehen. Ein 34-jähriger Pizzeria-Betreiber legte zwar Protest gegen die 2700 Euro Strafe wegen fahrlässiger Körperverletzung ein. Am Schuldspruch hielt die Richterin gestern fest, die Strafe wurde auf 900 Euro gesenkt.

Vor einem Jahr soll der Angeklagte den Aushilfsfahrer in der Derendorfer Pizzeria angewiesen haben, die Knetmaschine für Pizzateig sauberzumachen. Doch der Deckel, der normalerweise den Betrieb des Knetwerks ausschaltet, sobald man ihn öffnet, fehlte. Als der Angestellte ins Rührwerk griff, setzte sich das Knetwerk in Bewegung, der 30-Jährige erlitt mehrfache Knochenbrüche am Daumen und Zeigefinger der linken Hand. Mit beiden Fingern kann er seitdem nur noch mit halber Kraft zupacken. In einem Zivilprozess hatte der Chef dem Helfer schon 500 Euro Schmerzensgeld gezahlt. Im Strafprozess bestritt er, dass die Aushilfe damals die Maschine reinigen sollte. Die Richterin machte aber deutlich: Als Chef war der Angeklagte verantwortlich für die Beachtung und Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften.

(wuk)
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