Prozess in Düsseldorf Büdchenbesitzer als Brandstifter angeklagt

Düsseldorf · Am Mittwoch beginnt der Prozess gegen einen 45-Jährigen vor dem Düsseldorfer Landgericht. Er soll ein Ladenlokal in Derendorf in Brand gesteckt haben, das er gepachtet hatte.

 Die Feuerwehr rettete damals schlafende Menschen aus dem Gebäude (Archivbild).

Die Feuerwehr rettete damals schlafende Menschen aus dem Gebäude (Archivbild).

Foto: Patrick Schüller

(wuk) Um die Miete für einen Kiosk an der Münsterstraße zu sparen, soll der Betreiber den Laden im Erdgeschoss eines fünfstöckigen Wohnhauses im März 2018 nachts mit Benzin in Brand gesetzt haben. Über diese Anklage verhandelt ab Mittwoch das Düsseldorfer Landgericht. Bei einer Verurteilung wegen schwerer Brandstiftung droht dem Kaufmann mindestens ein Jahr Gefängnis.

Monatelang hatte der Angeklagte zu sehen müssen, wie sein Lokal im Haus Münsterstraße 165 leer stand. Ein zweiter Kiosk des Mannes lief dagegen besser. Doch die Pacht für das ungenutzte Büdchen soll laut Anklage das Budget des 45-Jährigen schwer belastet haben. Um sich des Ladens zu entledigen, soll er nachts gegen 1.20 Uhr an vier Stellen innerhalb des Ladenlokals Benzin ausgekippt haben, legte im Rückwärtsgehen dann eine Benzinspur bis vor die Kiosk-Tür – und hielt ein Feuerzeug dran. Nach einer Explosion im Büdchen kam es sofort zum Vollbrand, der auch die schlafenden Mieter in den oberen Stockwerken in Gefahr brachte. Nur durch schnelles Eingreifen der Feuerwehr konnte der Brand eingedämmt und eine „hohe Anzahl von Personen im Haus“ – so das Landgericht – gerettet werden. Lediglich drei Autos, die vor dem Haus parkten, wurden teils erheblich beschädigt. Den Sachschaden schätzte die Polizei auf rund 150.000 Euro. Der Büdchen-Pächter hat die Vorwürfe bisher nicht bestätigt. Schwer belastet wird er laut Anklage aber durch Ortungen seines Handys in der Tatnacht. So soll er anfangs behauptet haben, eine Stunde vor dem Feuer sei er bereits von seinem anderen Kiosk aufgebrochen und direkt in seine Meerbuscher Wohnung gefahren. Das halten die Ermittler wegen der Handydaten für widerlegt. Was die Polizei zudem stutzig macht: Nur der Angeklagte besaß einen Schlüssel zu dem ungenutzten Büdchen. Der Brand sei laut Gutachter aber drinnen gelegt worden. Und als die Feuerwehr eintraf, war die Kiosk-Tür angeblich abgeschlossen. Damit kommt für die Staatsanwaltschaft nur der Besitzer als Brandstifter in Frage. Das Gericht hat vier Prozesstermine bis Ende Juni vorgesehen.

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