Benrath Thyssen-Krupp-Brache: Umweltamt rät, das Areal auskoffern zu lassen

Benrath · Für den Bau des Albrecht-Dürer-Kollegs das Gelände nur versiegeln zu lassen hält die stellvertretende Leiterin des Umweltamtes für "nicht realistisch".

 Auf diesem Gelände stand früher ein Walzwerk.

Auf diesem Gelände stand früher ein Walzwerk.

Foto: vam

Auf Anfrage der Grünen in der Bezirksvertretung 9 hat das Umweltamt in der jüngsten Sitzung umfassend Stellung bezogen zum möglichen Umgang mit den Altlasten auf der Thyssen-Krupp-Brache. Als "nicht realistisch" sieht die stellvertretende Leiterin des Umweltamtes, Inge Bantz, den Vorschlag, das Grundstück im vorliegenden Umfang zu versiegeln und das Albrecht-Dürer-Berufskolleg oberhalb dieser neuen Versiegelung zu errichten.

Die Stadttochter Industrieterrains Düsseldorf-Reisholz (IDR) mit ihrem früheren Chef Heinrich Pröpper hatte bereits Überlegungen für den Bau des Albrecht-Dürer-Kollegs auf dem Areal an der Paulsmühle angestellt. Aus seiner Sicht hätte es ausgereicht, die Fläche zu versiegeln, was auf jeden Fall preisgünstiger kommen würde.

Doch beim Umweltamt sieht man das komplett anders: "Durch eine Überbauung vorliegender Bodenbelastungen würden gegebenenfalls notwendig werdende Sanierungsmaßnahmen erheblich erschwert, verteuert oder unmöglich gemacht." Der Vorteil bei einer vollständigen Auskofferung sei, dass von dem Grundstück keine Gefährdung mehr für die Umwelt ausgehe und deshalb langfristig keine Sicherungsmaßnahmen wie beispielsweise eine Versiegelung oder eine Grundwasserüberwachung erforderlich seien. Laut Bantz würde ein vielfältig nutzbares Grundstück mit insoweit unbelastetem Grundstückswert und uneingeschränkter Geschäftsfähigkeit resultiert." Das Umweltamt listet gleich mehrere Vorteile für ein Auskoffern auf:

- Auf dem Grundstück liegen teilweise mächtige Fundamente und Hohlräume, die für die baugrundtechnische Eignung des vorliegenden Untergrundes relevant sind.

- Auf dem gesamten Grundstück könnten Hinterlassenschaften aus dem Zweiten Weltkrieg liegen. Nach den Erfahrungen der Stadt werde seitens des Kampfmittelräumdienstes zur Überprüfung der Kampfmittelfreiheit das Abschieben sämtlicher Auffüllungsmaterialien gefordert.

- Auf dem Grundstück sind neue Ver- und Entsorgungsleitungen zu verlegen und gegebenenfalls Erschließungsanlagen zu errichten. Damit verbunden sind entsprechende Anforderungen an die Beschaffenheit des Untergrundes.

Die Fachverwaltung empfiehlt, die Kosten für die Sanierungsmaßnahmen vor Abschluss eines Kauvertrages möglichst fundiert zu ermitteln und bei der Kaufpreisfindung zu berücksichtigen. Stand ist, dass die IDR das Areal kaufen soll. Zudem sei ein Nachweis zu erbringen, dass die bodenschutz- und baurechtlichen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse eingehalten würden. Diese seien innerhalb des Bebauungsplanverfahrens zu erbringen.

(RP)
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