Benrath Stadt legt Beschwerde wegen Sonntagsöffnung ein

Benrath · Nun ist das Oberverwaltungsgericht in Münster gefragt, ob die Geschäfte am Sonntag in der City und in Benrath öffnen.

Die Stadt hat gestern Nachmittag Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster gegen die Entscheidung des Düsseldorfer Verwaltungsgericht eingelegt, die Sonntagöffnung anlässlich des Benrather Maimarktes am 7. Mai zu untersagen. Gerademal heute haben die Richter Zeit, gleich in zwei Fragen zu entscheiden: Denn nicht nur die Stadt wehrt sich, sondern auch Verdi hat Beschwerde eingelegt. Die Gewerkschaft will in nächsthöherer Instanz auch ein Verbot der Sonntagsöffnung in der Innenstadt zur Messe Interpack erreichen; die Stadt auch die Geschäftsöffnung zum Maimarkt durchboxen.

Das Verwaltungsgericht hatte in seiner Entscheidung am Mittwochnachmittag den verkaufsoffenen Sonntag in der City mit dem Hinweis genehmigt, dass die Stadt eine belastbare und nachvollziehbare Prognose darüber angestellt habe, dass die Messe Interpack so attraktiv sein würde, dass diese und nicht die am Sonntag in den Stadtteilen Stadtmitte, Altstadt und Carlstadt vorgesehene Ladenöffnung den hauptsächlichen Grund für den Aufenthalt von Besuchern bieten würde. Eine internationale Fachmesse könne grundsätzlich die erforderliche besondere Attraktivität aufweisen, die angesichts der Hotelbelegung in Messezeiten und der schnellen (öffentlichen) Verkehrsverbindungen gerade auch von den Messehallen in die Düsseldorfer Innenstadt ausstrahlen könne. Bei ihrer Prognose habe die Stadt von einer Zahl von etwa 150.000 Messegästen auch am Sonntag ausgehen dürfen, begründet das Verwaltungsgericht seine Entscheidung. Für den Maimarkt in Benrath zweifelte es allerdings die geschätzten Besucherzahlen von rund 10.000 an.

Aber immerhin ist dieser ja auch "nur" ein Stadtteilfest, wenn auch ein traditionsreiches. Melina Schulze, Vorsitzende der Aktionsgemeinschaft, hat der Stadt für die Beschwerde gestern Vormittag noch einmal eine überarbeitete Besucherprognose übermittelt. Im Vergleich zum Vorjahr wartet der Maimarkt wieder mit mehr Verkaufsständen und mehr Attraktionen auf. Unter anderem wird am Sonntagnachmittag (ab 15 Uhr) erstmals eine Maikönigin gewählt.

Doch letztlich kann auch sie es nicht verstehen, dass bei der Frage, wann Sonntagsöffnungen von Geschäften rechtens sind, der Gigantismus zählt: "Damit dürfte so gut wie an keinem Stadtteilfest in den Vierteln mehr die Geschäfte sonntags öffnen." Was sie besonders ärgert, ist, dass das Rheinparkcenter in Neuss am 7. Mai auf hat - sogar ganz ohne ein besonderes Programm. Aber wie heißt es halt so schön im Volksmund: "Wo kein Kläger, da kein Richter".

(RP)
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