Benrather Schwimmbad-Gelände Neues Viertel Regerstraße mit 117 Wohnungen

Düsseldorf · Die Bezirksvertretung 9 macht den Weg frei für die weiteren Planungen. Der Siegerentwurf muss aber noch überarbeitet werden.

 Das Hallenbad (rechts im Bild) ist bereits abgerissen. Dort soll neuer Wohnraum entstehen.

Das Hallenbad (rechts im Bild) ist bereits abgerissen. Dort soll neuer Wohnraum entstehen.

Foto: Endermann, Andreas (end)

Vom alten Benrather Hallenbad ist nichts mehr zu sehen. Die Abrissbagger leisten ganze Arbeit. Der Neubau des Hallenbades entsteht gleich nebenan auf der Fläche des Freibades. Das ehemalige Bad-Grundstück an der Regerstraße soll mit Wohnhäusern bebaut werden. Die Verwaltung hatte sich für die Umsetzung des neuen Stadtquartiers das kirchlich angedockte Wohnungsbauunternehmen Rheinwohnungsbau ausgesucht, das vor allem in Garath eine Vielzahl von Mietwohnungen hat. Drei Büros waren im Vorfeld beauftragt worden, eine Planung für das Areal zu erstellen. Eine Fachjury wählte den Entwurf das Neusser Büros Wienstroer Architekten und Stadtplaner in Zusammenarbeit mit Bruun & Möllers Landschaftsarchitektur als Sieger aus.

In der jüngsten Sitzung der Bezirksvertung 9 diskutierten deren Mitglieder über das Projekt. Mit einer Stimmenthaltung von FDP-Vertreter Christoph Schork beschloss die BV nun am späten Freitagnachmittag, dass die Verwaltung, entsprechend des vorliegenden Wettbewerbsergebnisses inklusive der Überarbeitungsempfehlungen der Jury beauftragt wird, die Entwicklung des Quartiers Regerstraße voranzutreiben. Noch bis einschließlich Freitag können die drei Entwürfe mit ihren Erläuterungen im Erdgeschoss des Benrather Rathauses besichtigt werden.

Der Siegerentwurf wartet mit einer Zahl von 117 Wohnungen auf, der zweitplatzierte hatte auf dem Areal 115 untergebracht. Ob das allerdings so umgesetzt wird, hängt davon ab, wie das Neusser Büro die Änderungswünsche der Jury umsetzt. Bislang liegt dem Bauplanungsamt noch keine Überarbeitung vor.

Da für das Areal kein eigener Bebauungsplan aufgesetzt werden muss, sondern das Projekt nach §34 des Baugesetzbuches (Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überhaupt werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.) umgesetzt werden kann, kann es mit der Umsetzung recht schnell gehen.

 Die Bebauung in Richtung Humperdinckstraße soll sich nach der Höhe der dortigen Wohnhäuser richten .

Die Bebauung in Richtung Humperdinckstraße soll sich nach der Höhe der dortigen Wohnhäuser richten .

Foto: Andrea Röhrig

Doch dafür muss das Neusser Architektenbüro einige Umplanungen vornehmen. So empfiehlt das Preisgericht, den Häuserriegel zum neuen Kombibad hin nicht so massiv zu bauen wie im Entwurf dargestellt. Die Höhe der Gebäude richten sich hier an die Höhe der Wohnhäuser an der Hildener Straße. Vorgesehen sind neben dem Badgelände vier Vollgeschosse und ein zu bewohnendes Dachgeschoss. In der Prüfung ist zudem in Richtung Bad eine verglaste Lärmschutzwand. Der Gewinnervorschlag erhält das kleine Wäldchen, das im Süden der Fläche liegt. In Richtung Humperdinckstraße nimmt der Entwurf die Gebäudehöhen der Einfamilienhäuser auf. Das Wohnviertel soll über eine Tiefgarage erschlossen werden. Durch die Nähe zum Öffentlichen Nahverkehr kann die Zahl der Stellplätze auch entsprechend reduziert werden. Das hätte den Vorteil, dass der Investor niedrigere Baukosten zu tragen hätte, was sich beim Mietpreis bemerkbar machen könnte.

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