Bahnlärm in Angermund Lärmgegner vermuten „Schwarzbau“
Angermund · Gleise sollen nie genehmigt worden sein. Jetzt will die Initiative Angermund klagen.
Elke Wagner hat sich auf den langen Weg durch die Instanzen vorbereitet. Sie ist sich sicher, dass ihre Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland, die sie als Vereinsvorsitzende stellvertretend für die Initiative Angermund eingereicht hat, bis zur endgültigen Entscheidungsfindung mehrere Jahre benötigt. Wagner ist aber zuversichtlich, dass ihrer Klage stattgegeben wird. „Wir haben genau abgewogen, ob wir den Klageweg beschreiten sollen. Wir sind der Auffassung, dass wir eine starke Rechtsposition haben“, erläutert die Angermunderin.
Die Initiative glaubt, bei monatelanger und akribischer Recherche herausgefunden zu haben, dass der Bau und der Betrieb der vier Gleise der Deutschen Bahn in ihrem Stadtteil im Norden Düsseldorfs nie genehmigt worden sind. Um das herauszufiltern stellte die Initiative Anträge beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA), bei der Bahn, stieg ins Staatsarchiv, suchte, forschte und fand nichts, kein dokumentiertes Planfeststellungsverfahren. Demnach handelt es sich bei der Infrastrukturmaßnahme um einen „Schwarzbau“. Nachbarn sind aber nicht automatisch gezwungen, einen Schwarzbau der öffentlichen Hand widerspruchslos zu dulden. Es bestünde Anspruch auf Folgenbeseitigung, sagt Wagner. Schon das Bundesverwaltungsgericht habe in einem anderen Verfahren geurteilt: Es gibt keinen Grund, rechtswidriges Verhalten der öffentlichen Hand dann zu privilegieren, wenn vollendete Tatsachen geschaffen worden sind, heißt es darin.
So drängt die Initiative Angermund darauf, dass Lärmschutzmaßnahmen in für sie ausreichender Form getroffen werden sollen. Auch im Hinblick auf den Ausbau auf sechs Gleise, die für den Rhein-Ruhr-Express (RRX) geplant sind. „Der Schnellverkehr rast mit 200 Stundenkilometer durch Angermund. Das verursacht eine Lärmentwicklung von 90 Dezibel. Das macht krank“, so Wagner. Für Schienenverkehr empfiehlt die Weltgesundheitsorganisation (WHO) eine maximale durchschnittliche Lärmbelastung tagsüber von nicht mehr als 54 Dezibel. Der nächtliche Richtwert liegt bei 44 Dezibel. „In den letzten Jahren hat die Taktung auf der Strecke extrem zugenommen, auch nachts“, so Elke Wagner.
Unterstützung für den Klageweg finden Wagner und die Initiative Angermund in Clemens Antweiler, Fachanwalt für Verwaltungs- und Vergaberecht. „Herr Antweiler ist ein sehr erfahrener Verwaltungsrechtler. Wahrscheinlich schaffen wir mit diesem Verfahren einen Präzedenzfall“, meint Wagner.
Sie und die Initiative sind fest entschlossen, die Klage durchzufechten. Sie will sich nicht der scheinbaren Übermacht der Deutschen Bahn und des Eisenbahn-Bundesamtes, das dem Verkehrsministerium unterstellt ist, beugen.