Deutsche Bahn in Düsseldorf Gericht weist Schwarzbau-Klage ab

Düsseldorf · Die Bürgerinitiative gegen Bahnlärm hatte nachweisen wollen, dass die Bahnstrecke im Düsseldorfer Norden nicht genehmigt sei. Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts hat sie bereits eine Berufung angekündigt.

 Das Verwaltungsgericht  hat keinen Anhaltspunkt dafür, dass die Bahnstrecke im Norden ohne Genehmigung betrieben wird,

Das Verwaltungsgericht hat keinen Anhaltspunkt dafür, dass die Bahnstrecke im Norden ohne Genehmigung betrieben wird,

Foto: Endermann, Andreas (end)

Die von der Initiative geforderte Kostenpflichtiger Inhalt Stilllegung des Bahnbetriebs könne auch durch die „vermeintliche Genehmigungslosigkeit“ nicht begründet werden, heißt im Urteil des Verwaltungsgerichts, dass den Kostenpflichtiger Inhalt Parteien am Montag zugestellt wurde. Außerdem sah das Gericht keinen Anhaltspunkt dafür, dass die Strecke seit der Inbetriebnahme am 9. Februar 1843 illegal betrieben worden sei.

Ein Anspruch könne allenfalls dann bestehen, wenn es aufgrund des Neubaus oder der wesentlichen Änderung der Strecke zu zusätzlichem Lärm komme, der die Richtwerte der 16. Bundesimmissionsschutz-Verordnung überschreite.

Daran fehle es jedoch, da seit Inkrafttreten des Bundes-Immissionsschutzgesetzes lediglich eine Linienzugbeeinflussung installiert worden sei, die keinen wesentlichen baulichen Eingriff in die Substanz der Strecke darstelle, heißt es im Urteil, gegen das die Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster zugelassen ist.

Bereits am Verhandlungstag am 8. Januar hatte das Gericht Kostenpflichtiger Inhalt Zweifel am Erfolg der Klage durchblicken lassen. Die Sprecherin der Initiative, Elke Wagner, hatte deshalb schon angekündigt, im Falle einer Niederlage mit ihrer Klage durch die Instanzen gehen zu wollen.

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