Urteil des Amtsgerichts Fast 10.000 Euro Strafe für Widerstand gegen OSD

Düsseldorf · Das Amtsgericht hat ein deutliches Zeichen gegen Übergriffe auf Ordnungsdienstler, Polizisten und Rettungskräfte gesetzt und einen Mann, der am Altweiberdonnerstag Mitarbeiter des städtischen Ordnungs- und Servicedienstes (OSD) verletzt hat, zu einer hohen Geldstrafe verurteilt.

 Angriffe auf OSD-Mitarbeiter sind in der Altstadt keine Seltenheit. (Symbolbild)

Angriffe auf OSD-Mitarbeiter sind in der Altstadt keine Seltenheit. (Symbolbild)

Foto: Bretz, Andreas (abr)

Das Amtsgericht hat ein deutliches Zeichen gegen Übergriffe auf Ordnungsdienst, Polizei und Rettungskräfte gesetzt und einen Mann, der am Altweiberdonnerstag Mitarbeiter des städtischen Ordnungs- und Servicedienstes (OSD) verletzt hat, zu einer hohen Geldstrafe verurteilt.

Der Mann hatte sich nach Überzeugung des Gerichts am späten Altweiberabend in der Altstadt in eine dienstliche Maßnahme des OSD eingemischt. Im Klartext: Als die OSDler eine Streiterei auf der Bergerstraße schlichten wollten, war der Mann, der mit der Angelegenheit nichts zu tun hatte und auch nicht wusste, um was es geht, dazwischen gegangen. Die Ordnungskräfte forderten ihn auf, sich herauszuhalten, was den aggressiven Mann dazu bewog, die städtischen Mitarbeiter zu beschimpfen und zu beleidigen. Weil er sich weigerte, dem daraufhin ausgesprochenen Platzverweise zu folgen, legte der OSD dem Randalierer Handfesseln an. Mit Kopf- und Ellbogenstößen verletzte der Mann dabei eine OSD-Mitarbeiterin und landete schließlich im Polizeigewahrsam. Dorthin musste er in einem Gefangenentransport gebracht werden, weil er auch bei den Polizisten massiven Widerstand leistete.

Das Amtsgericht verurteilte den Mann nun wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu 90 Tagessätzen á 105 Euro, insgesamt 9.450 Euro. Weil derartige Delikte immer öfter vorkommen, hat die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft erst kürzlich ein eigenes Dezernat für solche Fälle eingerichtet.

(sg)
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