Prozess in Düsseldorf Michael Wendlers Nasen-OP - Gericht hat Urteil verkündet

Düsseldorf · Der Schlagersänger Michael Wendler wollte einem Düsseldorfer Schönheitschirurgen verbieten lassen, über eine durchgeführte Nasenkorrektur zu sprechen. Jetzt ist in dem Fall ein Urteil verkündet worden.

 Schlagersänger Michael Wendler.

Schlagersänger Michael Wendler.

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Ein Düsseldorfer Schönheitschirurg hat im Fall des Schlagersängers Michael Wendler nicht gegen seine ärztliche Schweigepflicht verstoßen. Das hat das Landgericht Düsseldorf am Mittwoch entschieden und einen entsprechenden Unterlassungsantrag des 49-jährigen Musikers („Sie liebt den DJ“) zurückgewiesen.

Anlass war ein Interview, das der Düsseldorfer Mediziner Mitte Februar der „Bild“-Zeitung gegeben hatte. Darin hatte der Beauty-Doc Details zu einer Nasenkorrektur genannt, der sich der Musiker knapp zwei Jahre zuvor bei ihm in Düsseldorf unterzogen hatte.

Das sei ein Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht, fand Michael Wendler (bürgerlicher Name Michael Norberg). Er wollte dem Operateur entsprechende Aussagen per einstweiliger Verfügung untersagen lassen. Zu Unrecht, hatte der Anwalt des Mediziners in der mündlichen Verhandlung Ende März betont. In einer schriftlichen Mitteilung hieß es: „Mein Mandant war aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung berechtigt, sich zum Arzt-Patienten-Verhältnis zwischen ihm und Herrn Norberg zu äußern.“

Das sah die 12. Zivilkammer des Düsseldorfer Landgerichts genauso. „Wir sind der Auffassung, dass der Arzt umfassend von seiner ärztlichen Schweigepflicht entbunden wurde“, so die Vorsitzende Richterin am Dienstag: „Und das umfasst die gesamte Krankengeschichte in Bezug auf die Nasenkorrektur“ - die ohnehin seit Ausstrahlung einer Reality-Doku über Wendler „öffentlich bekannt“ sei.

Ende März hatte der Arzt über seinen Anwalt vor dem Landgericht Düsseldorf eine Unterlassungserklärung abgegeben. In dem Eilverfahren wollte der Schlagersänger dem Arzt Äußerungen über ein Attest verbieten lassen. Der Mediziner hatte Mitte Februar in einem Interview mit der „Bild“-Zeitung angedeutet, das unter seinem Namen ausgestellte Attest, welches den Musiker von der Maskenpflicht wegen der Corona-Pandemie befreit, könnte gefälscht sein. Diese Bemerkung werde der Mediziner nicht wiederholen, erklärte sein Anwalt.

Das Landgericht hatte den Streitwert zunächst auf 145.000 Euro festgesetzt und nach der mündlichen Verhandlung auf die Hälfte reduziert.

Ein Punkt blieb damals strittig. So soll der Mediziner im Interview Details aus der Krankengeschichte des Schlagersängers mitgeteilt haben. Damit habe der Schönheitschirurg gegen die ärztliche Schweigepflicht verstoßen, meinte der Anwalt Wendlers. Die Gegenseite widersprach und verwies auf eine vertragliche Vereinbarung. In der Frage hat das Gericht nun eine Entscheidung verkündet.

Der in den USA lebende Sänger („Der Wendler“) hatte im Oktober 2020 einen Eklat ausgelöst, weil er der Bundesregierung „grobe und schwere Verstöße gegen die Verfassung“ in der Corona-Krise vorwarf.

(csr/dpa)
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