Oliver Sanne Ex-Bachelor droht der Idiotentest

Düsseldorf · Als früherer "Mister Germany" und Ex-Bachelor einer RTL-Soap ist Oliver Sanne (30) Zuspruch gewöhnt. Doch gestern beim Amtsgericht war ihm das nicht recht. Da musste er wegen einer Promille-Fahrt auf die Anklagebank. Frühmorgens im September 2016 war er an der Heinrich-Heine-Allee am Steuer eines Citroën gestoppt worden - mit 1,56 Promille Alkohol im Blut. Dafür 1600 Euro Strafe zu zahlen, sah er ein. Doch auch noch den Führerschein zu verlieren, könne er sich nach fünf Rücken-Operationen und einem gerade neuen Job als Vertriebsmitarbeiter nicht leisten, gab er an. Trotzdem bekam er die Fahrerlaubnis nicht zurück, darf sich frühestens in drei Monaten um einen neuen Führerschein bewerben.

Als früherer "Mister Germany" und Ex-Bachelor einer RTL-Soap ist Oliver Sanne (30) Zuspruch gewöhnt. Doch gestern beim Amtsgericht war ihm das nicht recht. Da musste er wegen einer Promille-Fahrt auf die Anklagebank. Frühmorgens im September 2016 war er an der Heinrich-Heine-Allee am Steuer eines Citroën gestoppt worden - mit 1,56 Promille Alkohol im Blut. Dafür 1600 Euro Strafe zu zahlen, sah er ein. Doch auch noch den Führerschein zu verlieren, könne er sich nach fünf Rücken-Operationen und einem gerade neuen Job als Vertriebsmitarbeiter nicht leisten, gab er an. Trotzdem bekam er die Fahrerlaubnis nicht zurück, darf sich frühestens in drei Monaten um einen neuen Führerschein bewerben.

Sanne gab vor Gericht zu bedenken, dass er nach vielen Monaten ohne Einkünfte jetzt einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben habe. Und dafür wäre er auf den Führerschein angewiesen. Erfolg hatte er damit nicht. Strittig war nur, ab wann er sich wieder um einen neuen Führerschein bewerben darf. Ursprünglich war eine Sperre von neun Monaten verhängt worden, die Staatsanwältin wollte die Wartezeit auf sechs Monate reduzieren, die Richterin ging noch weiter. Sie hielt drei Monate als Sperre für genug. Ob sich der Ex-Bachelor dann aber erst einer medizinisch-psychologischen Untersuchung stellen muss, bevor er eine neue Führerscheinprüfung beantragen darf, hat danach das Straßenverkehrsamt zu entscheiden.

(wuk)
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