Weihnachtsmarkt Stadt vertreibt Spenden-Sammler

Düsseldorf · Beamte des Ordnungsamtes haben dem Verein zur Hilfe für Kinder und Jugendliche verboten, auf dem Weihnachtsmarkt Spenden zu sammeln. Der Verein wehrt sich jetzt auf gerichtlichem Wege gegen das Verbot.

Weihnachtsmarkt Gründgensplatz
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Der Verein zur Hilfe für Kinder und Jugendliche hat beim Verwaltungsgericht einen Antrag auf "Erlass einer Einstweiligen Anordnung" gegen das Ordnungsamt gestellt. Vergangene Woche hatte das Ordnungsamt dem Verein verboten, auf dem Weihnachtsmarkt Geld zu sammeln. Einem der Vereinsmitglieder nahmen die Beamten kurzzeitig die Spendendose und den Ausweis ab.

Die Beamten des Ordnungsamtes begründeten ihr Einschreiten damit, dass der Veranstalter des Weihnachtsmarktes, die Düsseldorf Marketing und Tourismus GmbH (DMT), keine Genehmigung für das Sammeln von Spenden erteilt habe. "Wir möchten grundsätzlich keine Spenden- oder Werbeaktionen auf dem Weihnachtsmarkt haben", bestätigt Marco Lippert, Pressesprecher der DMT. Jedem das Sammeln von Spenden zu erlauben, sei aus Platzgründen einfach nicht möglich. Man wolle niemanden bevor- oder benachteiligen und habe aus diesem Grund den Vereinen generell keine Genehmigung erteilt.

"Vorgehen ist unverhältnismäßig"

Der Rechtsanwalt des Vereins hat jetzt reagiert: "Um das rechtswidrige und unverhältnismäßige Vorgehen der Beamten des Ordnungsamtes zu stoppen, ist eine Einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichts erforderlich", so Michael Terwiesche. Der Jurist meint, das Sammeln von Spenden bewege sich innerhalb des Nutzungsrechts an den Straßen und Plätzen des Weihnachtsmarktes. Und das sei für jeden Bürger offen. Es störe darüber hinaus weder die Besucher noch die Schausteller des Weihnachtsmarktes, und daher sei das Verhalten der Beamten des Ordnungsamtes willkürlich, so Terwiesche.

Das Ordnungsamt nahm dazu gestern keine Stellung: "Es ist derzeit ein schwebendes Verfahren, zu dem ich mich deshalb noch nicht äußern möchte", sagte Michael Zimmermann, kommissarischer Leiter des Amtes. Grundsätzlich sei es aber die Aufgabe des Veranstalters, der die Sondernutzungserlaubnis hat, das Verbot durchzusetzen — in diesem Fall also Aufgabe der DMT. Die Beamten des Ordnungsamtes hätten, soviel er wisse, Ausweis und die Spendendose im übrigen schnell dem Besitzer zurückgegeben.

Grundsätzlich ist das Sammeln von Spenden in der Innenstadt auch in der Vorweihnachtszeit erlaubt: "Wenn man zu Fuß unterwegs ist, keinen Stand aufbaut und sich nicht auf einer Fläche mit einer Sondernutzungserlaubnis — wie in diesem Fall dem Weihnachtsmarkt — bewegt, ist dagegen nichts einzuwenden", erklärt Michael Zimmermann.

(RP)
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