Düsseldorf Stadt sagt: "In Düsseldorf muss niemand auf der Straße schlafen"

Düsseldorf · Es gibt wieder zusätzliche Übernachtungsplätze an der Prinz-Georg-Straße.

Wer spät nachts am Kaufhof an der Kö vorbei geht, kann sie kaum übersehen: Obdachlose, die unter notdürftig zusammengezimmerten Zelten vor der Eingangstür schlafen und versuchen die Nacht zu überstehen.

In Düsseldorf übernachten jede Nacht etwa 120 bis 150 Menschen auf der Straße. Scham, Unwissenheit, Angst vor Behörden, Alkohol- und Drogensucht oder psychische Probleme sind Gründe, warum sie die Angebote der Wohnungslosenhilfe nicht annehmen. Sie gehören zu den obdachlosen Menschen, die lieber unter freiem Himmel übernachten, als in eine feste Unterkunft zu gehen.

Was in der warmen Jahreszeit kein Problem ist, wird bei Frost zur tödlichen Gefahr. Die Landeshauptstadt verfügt über ein umfangreiches Angebot für wohnungslose Menschen. Erstmals ist in diesem Jahr das Angebot der Winternothilfe nicht mehr temperaturabhängig, sondern durchgängig schon seit November und noch bis März geöffnet. "Wir lassen niemanden allein", sagt Stadtdirektor Burkhard Hintzsche. Grundsätzlich stehen ganzjährig Unterkünfte für Tag und Nacht zur Verfügung. Darüber hinaus wird die Ordensgemeinschaft der Armen-Brüder des heiligen Franziskus das Angebot der Winternothilfe vorhalten. An der Prinz-Georg-Straße werden seit November und noch bis Donnerstag, 15. März, in der Zeit von 19 bis 7 Uhr Übernachtungsplätze für die Menschen zu Verfügung gestellt, die die herkömmlichen Unterkünfte nicht aufsuchen. Derzeit sind in Düsseldorf rund 400 Menschen in stationären Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe und rund 900 Menschen in Notunterkünften - sowohl in Sammelunterkünften als auch in Einzelwohnungen - untergebracht. Daneben stehen ganzjährig rund 140 Plätze in Notschlafstellen zur Verfügung. Die Anzahl dieser Plätze kann bei Bedarf erweitert werden. In diesen Einrichtungen besteht auch die Möglichkeit, zur Körper- und Wäschepflege, zur medizinischen Grundversorgung und zur Sozialberatung. Bei der Beratung steht die Vermittlung von Wohnraum, wie zum Beispiel in eine eigene Wohnung, in eine besondere stationäre Einrichtung oder in eine städtische Notunterkunft im Vordergrund. In den Tagesstätten sowie von der Bahnhofsmission und der Armenküche werden bei Bedarf warme Mahlzeiten beziehungsweise warme Getränke angeboten. Als schwierig erweist sich in diesem Zusammenhang der Zugang zu Privatgrundstücken, der aus rechtlichen Gründen Mitarbeitern des Ordnungsamtes beziehungsweise den Streetworkern untersagt ist. Oft sind Grundstücke schwer zugänglich beziehungsweise der Aufenthalt darauf mit Gefahren verbunden, wie zum Beispiel in Abbruchhäusern oder auf Industriegeländen. Um zu vermeiden, dass Unbefugte sich dort in Gefahr begeben, sind Besitzer aufgefordert, den Zugang zu ihrem Eigentum möglichst generell zu verhindern. Rufnummer der Beratung für Obdachlose, Zentrale Fachstelle für Wohnungsnotfälle: Montag bis Freitag von 8 bis 15.30 Uhr, Telefon 0211 89 96 189.

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