Wem gehört Düsseldorf? Stadt will Wohnungslosen helfen

Düsseldorf · Eine neue Vereinbarung mit der Wohnungswirtschaft soll dazu beitragen, dass mehr Menschen ein Dach über dem Kopf haben.

 Unterzeichneten die Vereinbarung: Oberbürgermeister Thomas Geisel (r.) und Thomas Hummelsbeck, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Düsseldorfer Wohnungsunternehmen

Unterzeichneten die Vereinbarung: Oberbürgermeister Thomas Geisel (r.) und Thomas Hummelsbeck, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Düsseldorfer Wohnungsunternehmen

Foto: Landeshauptstadt Düsseldorf/Ingo Lammert

Wohnungslose in Düsseldorf sollen nach dem Willen der Stadt bessere Chancen bekommen, eine Wohnung zu finden. Dazu hat Oberbürgermeister Thomas Geisel jetzt eine Vereinbarung mit dem Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft Düsseldorfer Wohnungsunternehmen, Thomas Hummelsbeck, unterzeichnet. Auch Wohnungsdezernent Christian Zaum begleitete den Termin. „Dies ist für die Landeshauptstadt ein wichtiger Schritt zur Verwirklichung des Menschenrechts auf eine Wohnung“, erklärte Geisel.

Ziel der Vereinbarung ist es laut Stadt, Menschen in Wohnungen zu vermitteln, wenn sie einen eigenen Haushalt führen können. Die Betroffenen können von der Stadt und von Trägern des Betreuten Wohnens begleitet werden. Die Vereinbarung regelt die Bedingungen, unter denen Wohnungen angeboten, vermittelt werden. Sie stellt Bar-Kautionen bereit, Schadensregulierungen werden festgelegt, und es wird ein neues Belegungsmanagement nach der Erstbelegung geförderter Mietwohnungen geben. Die Wohnungswirtschaft sichert zu, dass dann auch Wohnungsnotfälle berücksichtigt werden.

Wohnungslose Menschen oder Familien seien zu lange in städtischen Unterkünften und warteten auf Wohnraum, hieß es. Betroffen seien etwa Menschen, für die sämtliche Hilfsangebote zum Erhalt ihres Mietvertrags erfolglos ausgeschöpft wurden – und solche, die vorher in betreuenden Einrichtungen untergebracht oder in Haft waren. Hinzu kommen solche, die nach dem Ordnungsbehördengesetz in Notunterkünfte eingewiesen wurden, beziehungsweise die einen Unterbringungsanspruch haben.

„Das Wohnungsangebot richtet sich nur an Personen und Haushalte, die zu einer eigenständigen und eigenverantwortlichen Lebens- und Haushaltsführung in einem Wohnhaus fähig sind und für die eine positive sozialpädagogische Prognose erstellt und aktenkundig gemacht wurde“, betonte Dezernent Zaum.

Das Amt für Wohnungswesen vermittelt die Haushalte an die Wohnungswirtschaft. Sowohl die städtische Wohnungsnotfallhilfe als auch die freien Träger der Wohnungslosenhilfe stellen alle erforderlichen Informationen und die nachgehende Hilfe im Einzelfall sicher. Die Wohnungswirtschaft gibt dann eine Rückmeldung, wenn der Betroffene die Wohnung bekommen hat.

Mit unserem Projekt „Wem gehört Düsseldorf?“ wollen wir den Wohnungsmarkt transparenter machen. Informationen finden Sie unter www.wem-gehoert-duesseldorf.de

(RP)
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