Düsseldorf Stachelte Mutter ihre Tochter zu Schlägen an?

Düsseldorf · Beim Gezänk zweier Zwölfjähriger soll eine der Mütter nicht mäßigend eingegriffen, sondern ihre Tochter sogar zum Gegenschlag ins Gesicht der Kontrahentin ermuntert haben. Das brachte die 38-Jährige gestern wegen Anstiftung zur Körperverletzung vors Amtsgericht. Zudem soll sie dem Nachbarskind eigenhändig Ohrfeigen verpasst haben.

Doch nach Anhörung entschied das Gericht: Da der Rechtsfrieden zwischen beiden Familien wieder hergestellt sei, müsse der Vorfall als "Geringfügigkeit" gelten. Das Verfahren wurde eingestellt.

Jahrelang waren sich beide Familien auf einem Spielhof an der Duisburger Straße aus dem Weg gegangen. Bis zu einem Septemberabend 2013. Was da den Streit der beiden Mädchen ausgelöst hat, ist ungewiss. Doch als eine der Schülerinnen weinend nach Hause kam, war der Konflikt unvermeidlich. Von einem gleichaltrigen Nachbarsmädchen soll die Tochter auf dem Spielhof beleidigt, an den Haaren gezogen und in den Bauch getreten worden sein.

Als ihre Mutter davon hörte und mit ihrer Tochter die "Missetäterin" auf dem Hof zur Rede stellte, habe das Mädchen noch getönt: "Das werde ich weiter machen." Laut Anklage habe die Mutter daraufhin ihre Tochter gedrängt, die Kontrahentin ebenfalls zu schlagen. Die Mutter hat das bestritten: "Ich habe nur gesagt: Du darfst dich wehren." Als das Nachbarskind nun auch die Mutter beleidigt habe, sei ihre Tochter dem mütterlichen Rat gefolgt, habe dem Mädchen eine Ohrfeige verpasst "und sie am Bein getroffen". Die Angeklagte: "Da waren die beiden quitt." Eigene Schläge gegen das Kind habe sie niemals ausgeteilt. Das andere Mädchen und dessen Mutter beharrten auf der Version der Anklageschrift. Doch zwei unbeteiligten Zeuginnen hatten von Schlägen der Angeklagten gegen das Nachbarskind nichts bemerkt. Und da sich beide Familien inzwischen wieder aus dem Weg gehen, sah der Richter gestern keinen Grund, für oder gegen die eine oder die andere Seite zu urteilen.

(wuk)
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