Angriff auf 90-Jährige Staatsanwaltschaft weist Vorwürfe bei Missbrauchs-Ermittlungen zurück

Düsseldorf · Der mutmaßliche Altstadt-Vergewaltiger war polizeibekannt. Nach seiner Festnahme häufen sich Fragen, warum er nicht in Haft war. Die Staatsanwaltschaft reagiert nun auf die Kritik.

 Der mutmaßliche Altstadt-Täter war polizeibekannt.

Der mutmaßliche Altstadt-Täter war polizeibekannt.

Foto: Andreas Bretz

Der 19-Jährige, der am Wochenende unter dem dringenden Verdacht festgenommen wurde, eine Seniorin in der Düsseldorfer Altstadt vergewaltigt zu haben, war zuvor wegen eines Raubüberfalls rechtskräftig verurteilt worden. Der Spanier hat in Düsseldorf keinen Wohnsitz. Er sei weder als Serienstraftäter aufgefallen, noch sei er grundlos aus der Untersuchungshaft entlassen worden, erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Montag. Die Kritik an den Justizbehörden wies er zurück.

Der jetzt als mutmaßlicher Sexualstraftäter inhaftierte Heranwachsende war demnach im Mai festgenommen worden. Damals hatte er einen 17-Jährigen attackiert und ihn gezwungen, Bargeld und Handys herauszugeben. Der schon seinerzeit Wohnungslose sei in U-Haft gekommen und nach rund zwei Monaten Anfang August von einem Jugendrichter zu vierwöchigem Dauerarrest verurteilt worden. Weil diese Strafe mit der U-Haft bereits verbüßt war, habe der Beschuldigte das Gericht als freier Mann verlassen dürfen.

Weil der 19-Jährige bis dahin nie bei der Justiz aktenkundig gewesen sei, handele es sich um die übliche Vorgehensweise, so der Sprecher. Nach der Festnahme hatten Politiker der Justiz am Wochenende Nachlässigkeit vorgeworfen.

(sg)
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