Freundin erstochen Staatsanwalt: Taxifahrer soll zehn Jahre in Haft

Düsseldorf · Für zehn Jahre soll ein 50-jähriger Taxifahrer in Haft, weil er im Mai 2007 seine 49-jährige Freundin in seiner Unterrather Dachwohnung erstochen hat. Dafür plädierte gestern der Staatsanwalt vor dem Schwurgericht. Das Geständnis des Angeklagten, der die Tat erst vor wenigen Tagen zugegeben hat, könne kaum strafmildernd berücksichtigt werden: "Der Angeklagte war zu diesem Zeitpunkt ja schon überführt", winkte der Staatsanwalt ab. Geht es aber nach den Anwälten, die hier die Familie des Opfers vertreten, müsste der Angeklagte wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt werden.

 Wegen einer Einbruchsserie in Luxushotels muss sich eine Bande vor Gericht verantworten.

Wegen einer Einbruchsserie in Luxushotels muss sich eine Bande vor Gericht verantworten.

Foto: rpo/ms

"Die Frau und der Angeklagte standen sich am Tattag bewaffnet gegenüber", zitierte der Staatsanwalt aus dem Geständnis des 50-Jährigen. Der hatte fast ein Jahr gebraucht, um sich schrittweise der Wahrheit zu nähern. Erst hatte der Taxifahrer behauptet, er habe seine Freundin beim Heimkommen tot auf seinem Sofa vorgefunden. Für die Tatzeit hatte er ein Alibi zu konstruieren versucht: Auf seinem Heimweg habe er zwei Kollegen getroffen, sich mit ihnen lange unterhalten. Nicht erklären konnte der Angeklagte aber, weshalb Blut des Opfers auf der Innenseite seines Gürtels gefunden worden war. Vor vier Wochen tischte er dem Landgericht dann die nächste Version auf: Im Streit habe die Frau ihn mit einer Weinflasche bedroht, er habe ein Messer gegriffen, sei damit aber vor dem Sofa gestolpert und habe der Frau "beim Hochkommen" ungewollt in die Brust gestochen.

Erst vor zwei Tagen widerrief er diese Unfall-Version und erklärte nun, die Frau habe ihn provoziert und verhöhnt. Warum er zugestochen habe, könne er sich selbst nicht erklären.

Der Staatsanwalt folgerte, dass die ursprünglich auf Heimtücke gestützte Mord-Anklage nicht haltbar ist, da das Opfer bei dem Streit nicht arg- und wehrlos gewesen sei. Also könne der Angeklagte allenfalls wegen Totschlags verurteilt werden. Die Anwälte der Angehörigen des Opfers gehen dagegen von Mord "aus niederen Beweggründen" aus und forderten daher lebenslange Haft für den Täter. Der entschuldigte sich im Schlusswort bei der Opfer-Familie. "Es tut mir leid", fügte er an.

Das Urteil soll am 7. April folgen.

(RP)
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