Prozess um Bombenanschlag in Düsseldorf Revision des Wehrhahn-Urteils beantragt
Düsseldorf · Die Staatsanwaltschaft hat den Revisionsantrag gegen das Urteil im Wehrhahn-Fall eingereicht. Der Angeklagte, dem ein Bombenanschlag vorgeworfen wird, war am 31. Juli freigesprochen worden. Das soll der Bundesgerichtshof überprüfen.
Die Staatsanwaltschaft hat am Montag die Revision des Urteils im Wehrhahnprozess beantragt. Vor einer Woche hatte das Düsseldorfer Landgericht einen 52-Jährigen freigesprochen, der aus Sicht der Anklage im Juli 2000 den Sprengstoffanschlag auf russischstämmige Sprachschüler begangen hat.
Das Gericht hat nun bis Mitte Oktober Zeit, sein Urteil schriftlich zu begründen. Erst wenn das ausformulierte Urteil vorliegt, beginnt die vierwöchige Frist der Staatsanwaltschaft, ihren Revisionsantrag zu begründen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe wird dann wohl frühestens im nächsten Jahr entscheiden, ob das Düsseldorfer Urteil fehlerhaft gewesen und der Fall neu zu verhandeln ist oder ob der Freispruch rechtskräftig wird.
Die Anwälte der Opfer wollen sich dem Revisionsantrag des Staatsanwalts anschließen.