Düsseldorf Sprayer Naegeli wegen Flamingos vor Gericht

Düsseldorf · In Kunstkreisen gelten seine Graffiti längst als Kult, sind hoch bezahlt und ebenso begehrt. Doch als Harald Naegeli, einst bekannt geworden als "der Sprayer von Zürich", im Oktober 2016 mit 76 Jahren noch mal seine Spraydosen gezückt und stilisierte Flamingos an ein Privathaus an der Volmerswerther Straße sowie an die Fassade der NRW-Akademie der Wissenschaft und Künste gesprüht haben soll, wurde er angezeigt.

 Harald Naegeli bei einer Ausstellung im Stadtmuseum 2016

Harald Naegeli bei einer Ausstellung im Stadtmuseum 2016

Foto: H.-J. Bauer

Gegen 600 Euro Strafe hat der international als Star gefeierte Künstler zwar Protest beim Amtsgericht eingelegt, zum Prozess darüber ist er gestern aber nicht erschienen. Vor leerer Anklagebank hat sein Anwalt ausgerichtet, der inzwischen 78-jährige Naegeli sei erkrankt, müsse sich derzeit in einer Reha-Klinik bei Davos erholen. Der Flamingo-Prozess soll demnächst nachgeholt werden.

Insgesamt vier dieser Vögel soll Naegeli damals Ende 2016 im Stadtgebiet ebenso heimlich wie unerlaubt aufgesprüht haben. Doch nur zwei der stilisierten Vögel stießen auf Ablehnung. In einem weiteren Fall hatte ein Tankstellenbetreiber an der Bachstraße ausdrücklich auf jede Anzeige gegen ein ähnliches Graffito verzichtet. Zwar hatte auch er keine Erlaubnis zum Aufsprühen der stilisierten Figur erteilt, aber er verzichtete auf eine Anzeige wegen der illegalen Darstellung des Federviehs. Der Flamingo sei bei seiner Kundschaft ja immerhin auf ein positives Echo gestoßen, ließ er wissen. Was er also als Gewinn verbuchte, haben die NRW-Akademie und ein anderer Hausbesitzer allerdings als Sachbeschädigung gewertet. Ob Naegeli jener Flamingo-Sprayer gewesen ist, muss aber erst noch aufgeklärt werden - sobald der Künstler seine Gesundheitskrise überwunden hat und zum Prozess dann wieder vorgeladen werden kann. Einen Verhandlungstermin dafür gibt es allerdings noch nicht.

(wuk)
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