Lokalsport Dopingopfer klagen: Gesetz soll entfristet werden

Düsseldorf · Täglich melden sich neue Dopingopfer, immer erschreckendere Einzelfälle kommen ans Tageslicht: Der Dopingopfer-Hilfeverein (DOH) steht bei der Beantragung von Entschädigungszahlungen vor riesigen Problemen. Der Verein schlug deshalb Alarm und forderte von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) eine Entfristung des Dopingopfer-Hilfegesetzes (DOHG). Das Gesetz wurde im Vorjahr verabschiedet. Demnach erhalten offizielle DDR-Dopingopfer vom Bund eine Einmalzahlung von 10.500 Euro aus einem Hilfsfonds von 10,5 Millionen Euro. Die Antragsmöglichkeit soll um mindestens drei Jahre bis zum 30. Juni 2020 ausgedehnt werden.

"Wir benötigen mehr Zeit. Wir haben es vermehrt mit schlimmen und scheußlichen Fällen zu tun", erklärte die DOH-Vorsitzende Ines Geipel. Die Betroffenen kämen mit ungeheuren Geschichten zum DOH. Neben Doping hatten Gewalt, Sadismus und Missbrauch demnach ihren festen Platz im DDR-Sport. Die Folge seien psychische und physische Schäden, die die Ex-Sportler heute oft zu Sozialfällen machten.

Wie Geipel erklärte, kämen die früheren Athleten oft nicht an beweiskräftige Akten und Gutachten. Es fehle an der nötigen Unterstützung durch Ärzte und die Landessportbünde. Die Betroffenen müssen anhand medizinischer Gutachten beweisen, dass ihre Schädigung zu mehr als 50 Prozent auf Doping im DDR-Sport zurückzuführen ist.

Susann Scheller versucht derzeit ihre ungewollte Dopingvergangenheit aufzuarbeiten. Die heute 44jährige Hamburgerin gehört zu den 10.000 minderjährigen Leistungssportlern der DDR, die ohne Aufklärung und ohne Einverständnis der Eltern in das Dopingsystem integriert wurden.

Beim Druck dieser Ausgabe waren die Fußballspiele im Amateurbereich noch nicht beendet.

(sid)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort