Lokalsport DFL siegt vor Verwaltungsgericht

Bremen · Die Stadt Bremen hatte den DFL wegen Polizeieinsätzen zur Kasse gebeten.

Die Deutsche Fußball Liga (DFL) hat im Rechtsstreit mit der Stadt Bremen in der Frage um eine Kostenübernahme von Polizeieinsätzen bei Risikospielen in der Bundesliga einen Sieg errungen. Das Verwaltungsgericht der Hansestadt entschied am Mittwoch, dass die erhobenen Gebührenbescheide des Landes "rechtswidrig" sind. Die DFL hatte dagegen Klage erhoben. Bremen wird gegen die Entscheidung wohl in Berufung gehen.

"Der Gebührenbescheid ist aufgehoben worden, das heißt, er ist aus der Welt. Die wesentlichen Punkte, die wir vorgetragen haben, sind berücksichtigt worden", sagte DFL-Präsident Reinhard Rauball: "Es hat Sinn gemacht, dass wir diesen Weg gegangen sind. Die Bescheide sind nicht frei von Unzulänglichkeiten." Grundsätzlich sollte in Bremen die Frage geklärt werden, ob der Profi-Fußball für die Mehrkosten bei Polizeieinsätzen im Vergleich zu "normalen" Bundesligaspielen aufkommen muss. Die Stadt Bremen sah hier den Liga-Verband in der Pflicht und erließ im Herbst 2014 ein entsprechendes Gesetz. Die Rechtswidrigkeit basiert laut Gericht auf der Berechnungsmethode der Mehrkosten.

Zudem sei die Vorhersehbarkeit der Kosten problematisch. Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Höhe einer Gebühr, die ein Veranstalter zu entrichten hat, vorhersehbar sein muss. Ob die Gebührenbescheide grundsätzlich verfassungskonform sind, ließ das Gericht offen. Deshalb gibt Bremen auch noch nicht auf. "Das Spiel geht weiter, wir werden weiter Bescheide verschicken", sagte Innensenator Ulrich Mäurer.

Konkret ging es um das Gastspiel des Hamburger SV in Bremen am 19. April 2015. Damals war es zu einer Massenschlägerei gekommen, es gab mehrere Verletzte und erhebliche Sachschäden. Die Stadt schickte nach dem HSV-Spiel einen Gebührenbescheid über 425.718,11 Euro an die DFL.

Das Spiel der Fußball-Oberliga zwischen Turu und dem KFC Uerdingen war beim Druck dieser Ausgabe noch nicht beendet.

(sid)
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