Düsseldorf Spielhallen können noch nicht geschlossen werden

Düsseldorf · In Deutschland gelten seit 2012 neue Vorschriften, um eine Spielhalle betreiben zu dürfen. Den bestehenden Unternehmen wurde aber eine fünf Jahre lange Übergangszeit eingeräumt, bevor die Gesetze angewendet werden. Künftig muss zwischen zwei Spielhallen ein Mindestabstand von 350 Metern bestehen, und wenn eine Spielhalle neu beantragt wird, muss diese mindestens 350 Meter Abstand zu Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe wie Schulen oder Jugendfreizeiteinrichtungen einhalten. Die Mitglieder der Bezirksvertretung 6 (Rath, Unterrath, Mörsenbroich und Lichtenbroich) wollten nun erfahren, wie diese Vorgaben umgesetzt werden sollen. Im Stadtbezirk 6 gibt es insgesamt zwölf Spielhallen. Wie die Verwaltung mitteilt, liegen sechs Betriebe zu nah beieinander, so dass davon drei geschlossen werden müssten.

Da grundsätzlich nur jeweils zwölf Geldspielgeräte pro Betrieb genehmigt werden dürfen, werden immer wieder von einem Unternehmer mehrere Spielhallen in einem Gebäude eröffnet. Das ist beispielsweise an der Westfalenstraße und am Vogelsanger Weg der Fall gewesen. Dort müssten insgesamt vier Betriebe geschlossen werden. "Jede Kommune muss nunmehr ein eigenes Konzept entwickeln, wie sie die Auswahl trifft", sagt die Verwaltung. Andere Bundesländer haben über die Zukunft der Hallen das Los entscheiden lassen. "Dafür fehlt aber in NRW die gesetzliche Grundlage."

(brab)
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