Düsseldorf Sparkasse klagt nach Beanstandung gegen Aufsicht

Düsseldorf · Das Verwaltungsgericht hat gestern mitgeteilt, dass die Klage der Stadtsparkasse Düsseldorf gegen die Entscheidung der Sparkassenaufsicht eingegangen sei. Nachdem Oberbürgermeister Thomas Geisel (SPD) die Bilanz des Jahres 2014 beanstandet hatte, hatte die Sparkassenaufsicht - in NRW ist diese das Land selbst - ihm Recht gegeben. Danach einigten sich OB, Vorstand und Verwaltungsrat darauf, den Streit beizulegen und einen Kompromiss zu schließen. Der Jahresabschluss 2014 bleibt, wie er ist, inklusive einer Ausschüttung an die Stadt in Höhe von 3,2 Millionen Euro; der Abschluss für 2015 wurde insofern abgeändert, dass 21,8 Millionen Euro an die Stadt ausgeschüttet werden. Der Stadtrat hat dem gestern mit breiter Mehrheit zugestimmt.

Die Sichtweise auf die jetzige Klage ist erwartungsgemäß unterschiedlich. Von der Sparkasse heißt es, die Klage sei erhoben worden, um eine Art Widerspruchsfrist zu wahren, die sonst abgelaufen wäre. "Es mag Klage heißen, es wurde aber kein Schriftsatz erstellt", sagt ein Sparkassensprecher. Somit bliebe die Möglichkeit, das 27 Seiten lange Papier der Aufsicht gründlich zu prüfen. Die Klage kann also noch zurückgezogen werden. Im Raum steht der Makel, dass Sparkassenchef Arndt Hallmann eine von der Aufsicht als rechtswidrig beanstandete Bilanz im Lebenslauf hätte.

"Manche hatten die Hoffnung, die Sache sei jetzt befriedet", sagt Oberbürgermeister Thomas Geisel. Offenbar setzten aber einzelne Mitglieder des Sparkassen-Vorstands weiterhin auf einen Konfrontationskurs. Der Verwaltungsrat müsste nun mit Blick auf eine künftig vertrauensvolle Zusammenarbeit den Vorstand auffordern, von der Klage Abstand zu nehmen. Denn der wolle gegen eine Entscheidung vorgehen, die die Rechte des Verwaltungsrats stärke. Es sei zwar nachvollziehbar, dass der Vorwurf des rechtswidrigen Agierens ausgeräumt werden solle, so Geisel. "Aber der Vorstand stellt damit seine persönlichen Rehabilitierungsinteressen über das Wohl des Instituts und verhindert, dass dort Ruhe einkehrt." Der Verwaltungsrat müsse überlegen, wie er damit umgeht.

Einig sind sich beide Seiten, dass der Kompromiss durch die Klage nicht infrage gestellt werde.

(RP)
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