Negativzinsen in Düsseldorf Gekündigte Sparkassen-Kunden lassen Millionen liegen

Düsseldorf · Das von den aufgelösten Sparkassen-Konten beim Amtsgericht in Düsseldorf hinterlegte Geld in Millionenhöhe wird nicht abgeholt. Die Kunden hatten sich nicht mit den neuen Negativzinsen einverstanden erklärt. Die kommen jetzt aber durch die Hintertür.

 Das Hochhaus der Stadtsparkasse in Düsseldorf.

Das Hochhaus der Stadtsparkasse in Düsseldorf.

Foto: Bußkamp, Thomas (tbu)

Nachdem die Stadtsparkasse rund drei Millionen Euro von sechs gekündigten Privatkonten beim Amtsgericht hinterlegt hat, zeigen die Inhaber des Geldes wenig Interesse an ihrem Besitz. Erst in einem der nun sechs offiziellen Verfahren mit Aktenzeichen hat sich ein Gläubiger ans Gericht gewandt, wie Pressedezernentin und Richterin Elena Frick sagt. Ohne einen mühsamen bürokratischen Akt ist die Auszahlung allerdings nicht möglich.

Der ehemalige Kunde der Stadtsparkasse muss nun laut Hinterlegungsgesetz in NRW einen Antrag auf Herausgabe seines Geldes stellen und seine Berechtigung nachweisen. Hierzu braucht er auch eine Erklärung der Stadtsparkasse, auf die der Ex-Kunde wohl eher nicht so gut zu sprechen sein dürfte.

Hintergrund dieses neuen Vorgehens, das auch weitere Banken angekündigt haben, ist die Einführung von Negativzinsen für Bestandskunden: Die Sparkasse hatte 1825 Kunden mit Guthaben von mehr als 250.000 Euro auf Tagesgeld- oder Kostenpflichtiger Inhalt Girokonto angeschrieben (zurzeit läuft ein zweite Runde für 1700 Kunden mit Guthaben von mehr als 130.000 Euro). Sechs Kontoinhaber blieben übrig, die nicht zur nötigen Unterschrift, einer alternativen Anlage oder Überweisung zu einer anderen Bank bereit waren. Aus Sicht der Stadtsparkasse als Schuldner kam zum „Annahmeverzug“ des Gläubigers, was zur Hinterlegung führte.

So ging das Geld auf eine ungewöhnliche Reise, samt Treppenwitz am Ende. Denn faktisch werden die Inhaber des Geldes durch die Hintertür eine Art von Negativzinsen auf ihr Guthaben zahlen müssen. Denn das Amtsgericht verwahrt das Geld auf einem Konto bei der Bundesbank.

Eine Sprecherin verweist darauf, dass „auf Konten öffentlicher Kassen ein Entgelt je nach Höhe des jeweils aktuellen Satzes der geldpolitischen Einlagefazilität“ erhoben wird, derzeit minus 0,5 Prozent. Diese Gebühren werden laut Amtsgericht wohl weitergegeben.

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