Düsseldorf Sohn täuscht Diebstahl von 60.000 Euro vor

Düsseldorf · Seine 79-jährige Mutter wollte mit dem Geld ihren Heimplatz finanzieren.

Die Geschichte war schon ein bisschen haarsträubend, mit der ein ehemaliger Fremdenlegionär seiner Mutter den Verlust von 60.000 Euro erklären wollte. Und weil der 57-Jährige in diese Geschichte auch die Polizei verwickelt hat, verurteilte ihn gestern das Amtsgericht zu einer halbjährigen Freiheitsstrafe.

Die Mutter des Angeklagten ist 79 Jahre alt, hat ihre Wohnung aufgegeben und war in ein Altenheim gezogen. Zur Finanzierung dieses Heimplatzes hatte sie ihren Sohn mit dem Verkauf der Eigentumswohnung beauftragt. Der brachte 60.000 Euro ein, und dieses Geld habe die Seniorin unbedingt in bar sehen wollen - damit beginnt die Geschichte des Verurteilten.

Weil die Mutter sich nicht mit einem Kontoauszug zufrieden geben wollte, habe er die Scheine eingepackt und sich damit auf den Weg ins Seniorenheim gemacht. Unterwegs habe ihn die Frau Mama dann noch einmal angerufen und gebeten, doch eine Pizza mitzubringen. Und das brachte den Sohn in Bedrängnis. Die bevorzugte Pizzeria der Seniorin nämlich liege in einer nicht sehr sicheren Gegend. Und da wollte er das viele Geld lieber nicht mit sich herumtragen. Denn der Ex-Söldner sitzt im Rollstuhl, und im Falle eines Überfalles hätte er einen Räuber nicht verfolgen können. Also habe er das Geld zur Sicherheit im Auto deponiert, das er extra in der Nähe einer Polizeiwache geparkt habe.

Doch als er dann mit der Pizza zurück zum Wagen kam, musste er feststellen: Ein Bösewicht hatte das Auto aufgebrochen und das ganze Geld gestohlen. So hat der Mann die Geschichte dann auch der Polizei erzählt, die zuerst nach einem Automarder fahndete, dann aber doch einen Verdacht gegen den 57-Jährigen entwickelte. Den teilte auch die Staatsanwaltschaft, die den Ex-Söldner, der 15 Vorstrafen im Register hat, wegen Vortäuschens einer Straftat anklagte. Auch die Amtsrichterin mochte die Geschichte des 57-Jährigen nicht glauben, verurteilte ihn und setzte die Verbüßung der sechs Monate zur Bewährung aus.

Die Mutter lebt unterdessen noch immer im Heim. Ob und wie sie die 60.000 Euro noch zurückbekommen wird, blieb gestern offen.

(sg)
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