Düsseldorf Sohn plünderte Konto der demenzkranken Mutter

Düsseldorf · Sich hemmungslos am Konto seiner demenzkranken Mutter bedient zu haben, räumte ein Krefelder Kleinunternehmer (54) am Dienstag beim Amtsgericht ein.

Kaum war er im Januar 2011 nämlich zum Betreuer für die unheilbar kranke Mutter (80) ernannt worden, hat der Sohn insgesamt 13 000 Euro von ihren Ersparnissen abgezweigt - bis kein Geld mehr da war, um die Kosten für den Heimplatz der Mutter zu begleichen. Achselzuckend gab der Sohn diese Untreue nun zu.

Ein Jahr Bewährungsstrafe hielt die Richterin für ausreichend. "Schwierig" sei sein Leben damals gewesen, erklärte der Angeklagte: Seine Ehe sei gerade in die Brüche gegangen, dazu kam dann noch die Demenzerkrankung der Mutter — "da war ich eine Zeitlang obdachlos, musste sechs Wochen auf der Straße leben".

Um trotzdem seinen Mini-Betrieb für Fahrzeugpflege "am Laufen zu halten", habe er sich eben am Konto der Mutter bedient, habe nach und nach in sechs Barabhebungen die angeklagte Summe für sich abgezweigt. "Das sollte aber nicht für ewige Zeiten sein, ich wollte das auch wieder zurückzahlen, wenn es im Betrieb wieder besser werden sollte."

Aber auch zwei Jahre nach diesen Taten ("die gebe ich ja zu") hat er bisher noch keinen einzigen Cent an Pflegekosten für seine Mutter zurück erstattet. Zwar habe er sich inzwischen wieder gefangen, die Scheidung überwunden und auch die Rückkehr zu geregelten Verhältnissen geschafft.

Doch von 1000 Euro monatlich, die er sich derzeit als Gehalt auszahle, "lebe ich äußerst bescheiden". An eine Rückzahlung der veruntreuten Gelder sei daher längst nicht zu denken, nicht mal in Raten. Dass sich der Angeklagte bisher laut Strafregister noch nie etwas zu Schulden kommen ließ, werteten die Staatsanwältin und die Richterin am Dienstag als positiv.

Andererseits liegt die Mindeststrafe bei einer solchen Untreue für jeden einzelnen Fall bei sechs Monaten Freiheitsstrafe. Insgesamt sei es jedoch ausreichend, gegen diesen Angeklagten eine Bewährungsstrafe von einem Jahr zu verhängen, so das Urteil. Zumal er sich von den Ersparnissen der Mutter ja kein Luxus-Leben in Saus‘ und Braus geleistet habe und eine Wiederholungsgefahr jetzt ausgeschlossen ist. Inzwischen wurde der alten Dame nämlich ein anderer, zuverlässiger Betreuer für ihre Vermögensangelegenheiten zugeteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.

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