Festliches Event Sieben Düsseldorfer erhalten Einbürgerungs-Urkunden

Düsseldorf · Insgesamt 1487 Menschen aus 94 Nationen ließen sich im vergangenen Jahr in Düsseldorf einbürgern.

 Kamuran Zens (v.l.), Paula Espinoza und Linda Kreienfeld sind drei der Düsseldorfer Neubürgerinnen.

Kamuran Zens (v.l.), Paula Espinoza und Linda Kreienfeld sind drei der Düsseldorfer Neubürgerinnen.

Foto: Anne Orthen (ort)

 Etwas Aufregung schwingt mit, bevor sie ihre Einbürgerungsurkunden aus den Händen von Oberbürgermeister Thomas Geisel entgegennehmen. „Es ist ein wichtiger Schritt“, sagt die türkischstämmige Kamuran Zens (46). Sie lebt seit 17 Jahren in Düsseldorf und hat sich für die deutsche Staatsangehörigkeit entschieden. Für den feierlichen Rahmen der Einbürgerungsveranstaltung im Rathaus ist ihre Mutter extra aus der Türkei gekommen. Ihr Sohn und Ehemann begleiten Kamuran Zens. Linda Kreienfeld (53) stammt aus Nordirland. Auch sie hat ihre Familie dabei und ihre Schwester ist zur Einbürgerungsfeier ebenfalls angereist. „Ich lebe jetzt schon seit 23 Jahren hier“, sagt Linda Kreienfeld. Der Brexit ist der Grund für ihren Entschluss. 102 britische Staatsangehörige ließen sich im letzten Jahr einbürgern und entschieden sich für den deutschen Ausweis. 2015 hatte es in Düsseldorf nur sechs Anträge gegeben. Paula Espinoza (36) stammt aus Nicaragua. Mit ihr freuen sich Ehemann und Schwiegermutter über die Einbürgerung. „Wir erhoffen uns davon auch eine Erleichterung“, sagt die junge Frau. In Spanien hatte das Paar sich kennengelernt. Seit zehn Jahren sind sie zusammen.

Die sieben Düsseldorfer aus fünf Nationen, die ihre Einbürgerungsurkunden erhielten, stehen stellvertretend für 1487 Menschen aus 94 Nationen, die sich im letzten Jahr in Düsseldorf einbürgern ließen. Alle geben vor der Aushändigung der Urkunden ein feierliches Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik ab.

Beantragen können Ausländer die deutschen Ausweispapiere, wenn sie seit mindestens acht Jahren in Deutschland rechtmäßig ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Sie müssen sich zu den Inhalten des Grundgesetzes bekennen, den Lebensunterhalt für sich und ihre Familienangehörigen grundsätzlich ohne Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld II bestreiten, über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen sowie den Nachweis von Kenntnissen der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland erbringen. Außerdem dürfen sie nicht wegen einer Straftat verurteilt sein. Die Einbürgerungsbehörde Düsseldorf im Amt für Migration und Integration wirbt seit Jahren für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit. Hans Jakob Steiger (65) mit seiner Frau Rachel Christine Reding Steiger (61) und ihre in Guatemala geborene achtzehnjährigen Tochter Adah Ameline hatten bisher die schweizerische Staatsangehörigkeit und sind nun Deutsche. Auch für den in Polen geborenen Kamil Piotr Kuroszczyk (30) bringt die Einbürgerungsurkunde im Rathaus jetzt die deutschen Ausweispapiere mit sich.

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