Darf der Oberbürgermeister ein PDS-Ratsmitglied als "verrückten Kommunisten" bezeichnen? Showdown vor Gericht: Erwin contra Laubenburg

Düsseldorf (dto). Der gerichtliche Streit zwischen Oberbürgermeister Joachim Erwin und dem PDS-Ratsmitglied Frank Laubenburg geht in die zweite Runde. Hintergrund ist eine Äußerung Erwins über Laubenburg bei einer Pressekonferenz der Messe Düsseldorf. Auf eine Journalistenfrage zur Finanzierung der Multifunktionsarena soll Erwin gesagt haben, "solche Fragen stellt sonst nur der verrückte Kommunist bei mir im Rat".

<P>Düsseldorf (dto). Der gerichtliche Streit zwischen Oberbürgermeister Joachim Erwin und dem PDS-Ratsmitglied Frank Laubenburg geht in die zweite Runde. Hintergrund ist eine Äußerung Erwins über Laubenburg bei einer Pressekonferenz der Messe Düsseldorf. Auf eine Journalistenfrage zur Finanzierung der Multifunktionsarena soll Erwin gesagt haben, "solche Fragen stellt sonst nur der verrückte Kommunist bei mir im Rat".

Gegen diese Äußerung hatte Laubenburg Ende Mai erfolgreich vor dem Landgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung erwirken können. Das Gericht folgte der Begründung Laubenburgs, der sich durch diese Äußerung des Oberbürgermeisters verunglimpft sieht. Erwin wurde unter Androhung von Ordnungsmitteln untersagt zu behaupten, Laubenburg sei ein verrückter Kommunist.

Gegen diese Entscheidung des Landgerichtes hatte Erwin Rechtsmittel eingelegt. Erwin will gerichtlich prüfen lassen, ob die einstweilige Verfügung gegen ihn zu Recht erlassen worden ist. Erwin und Laubenburg müssen jetzt am 15. Oktober auf Anordnung des Gerichtes persönlich zu der Verhandlung erscheinen.

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