Düsseldorf Sexualstraftäter in Essener Psychiatrie gebracht

Düsseldorf · Kurz vor 19 Uhr war Düsseldorf eine große Sorge los: Der Anfang des Monats aus zehnjähriger Sicherungsverwahrung entlassene Sexualstraftäter, der sich hier niedergelassen hatte, stieg in ein Polizeifahrzeug und verließ die Stadt.

Am Nachmittag hatte das Oberlandesgericht Nürnberg einem Antrag der bayrischen Justizvollzugsanstalt (JVA), die den 63-Jährigen entlassen musste, entsprochen. Nach dem Therapie-Unterbringungsgesetz ThUG ordnete das Gericht die Einweisung des Mannes in eine geschlossene Einrichtung an — "mit sofortiger Wirkung".

Die Wahl einer geeigneten Einrichtung hatte das NRW-Gesundheitsministerium zu treffen, in dessen Zuständigkeit auch therapeutische Einrichtungen für Straftäter liegen. Noch am Nachmittag entschied man dort, den 63-Jährigen Mann, der als hochgefährlich gilt und wegen sexueller Übergriffe auf Kinder und Frauen seit 35 Jahren immer wieder verurteilt worden war, vorläufig in der Forensik der Essener Psychiatrie unterzubringen.

Die Inbetriebnahme der eigens für so genannte ThUG-Fälle umgebauten JVA Oberhausen werde erst vorbereitet, hieß es aus dem Ministerium.

Der 63-Jährige nun mehr Ex-Düsseldorfer war frei gekommen, weil die deutsche Praxis der Sicherungsverwahrung vom europäischen Gerichtshof für Menschenrechte für rechtswidrig erklärt worden war. Das für diese Fälle geschaffene ThUG ermöglicht den entlassenden Vollzugsanstalten und den Ordnungsbehörden am Wohnort, die Unterbringung weiterhin als gefährlich geltender Täter zu beantragen. Einen solchen Antrag hatte die Stadt Düsseldorf bereits auf den Weg gebracht.

Für das Land NRW ist es die erste Unterbringung nach dem ThUG.

(RP)
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