Unterbringung in Psychatrie Sexualstraftäter: Anwalt klagt in Karlsruhe

Düsseldorf · Der Anwalt des Düsseldorfer Sexualstraftäters hat – wie er unlängst im Gespräch mit der RP angekündigt hatte – Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht.

Der Anwalt des Düsseldorfer Sexualstraftäters hat — wie er unlängst im Gespräch mit der RP angekündigt hatte — Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht.

Verteidiger Peter Guttmann hält die Unterbringung des 63-Jährigen in der forensischen Psychiatrie in Essen für verfassungswidrig. Die hatte das Oberlandesgericht Nürnberg angeordnet, nachdem das untergeordnete Landgericht Nürnberg den mehrfach Vorbestraften auf freien Fuß gesetzt hatte.

Außerdem hat der Anwalt einen Eilantrag eingereicht, mit Hilfe dessen er seinen Mandanten wieder aus der Psychiatrie holen will. Nach einem Bericht der "Bild" rechnet Guttmann damit, dass das Bundesverfassungsgericht innerhalb von vier Wochen entscheidet.

Der als gefährlich eingestufte Sexualstraftäter hatte im Juli rund drei Wochen in Düsseldorf gelebt, weil er die Stadt nach seiner Entlassung aus der Haft als sein Wunschziel angegeben hatte. Der 63-Jährige war rund um die Uhr von Polizisten bewacht worden. Gutachter haben den Mann als gefährlich eingestuft und die Gefahr eines Rückfalls auf 50 Prozent beziffert.

Ein Gericht hatte ihn zu einer Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. In der befand er sich, als der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die deutsche Praxis der Sicherungsverwahrung für rechtswidrig erklärte.

(RP)
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